Grafik Abrundung
11.07.12 12:25 Alter: 11 yrs

Obsorgeregelung für uneheliche Kinder als verfassungswidrig aufgehoben

 

Die derzeit in Österreich geltende Regelung, wonach "mit der Obsorge für das uneheliche Kind die Mutter alleine betraut" ist, ist - der Rechtsprechung des EGMR folgend -

verfassungswidrig.

Sie verstößt insoferne gegen die Menschenrechtskonvention, als keine "wirksame

gerichtliche Überprüfung eröffnet ist, die dem Vater die Möglichkeit gibt, die Obsorge - unter maßgeblicher Berücksichtigung des Kindeswohls (...) - nicht nur in Fällen

der Zustimmung der Mutter, sondern auch in Fällen zu erlangen, in denen dies im Interesse des Kindeswohls liegt", wie es in der Entscheidung heißt.

Der Verfassungsgerichtshof hat bis zum 31. Jänner 2013 eine Reparaturfrist gesetzt, um die Möglichkeit einer solchen gerichtlichen Überprüfung zu schaffen. Dann spricht aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes auch nichts dagegen, die grundsätzliche Regelung - nämlich, dass die Mutter mit der Obsorge betraut wird - beizubehalten.

(Entscheidung G 114/11)

 


Grafik Abrundung