Doris Täubel-Weinreich hat als Vertreterin der Familienrichterinnen auch schon öfters Verständnis für die Benachteiligung der Väter im Familienrecht geäussert, aber ihre heutigen Kommentare im ORF Mittagsjournal zeigen, dass man bei der Gleichstellung der Väter nicht den Bock zum Gärtner machen sollte.
Auf die hundertfach belegte systematische Diskriminierung der Väter vor Gerichten und Behörden antwortet Täubel-Weinreich mit dem Klischee, dass sich "Frauen eben öfter um die Kinder kümmern". Wer einigermassen praktische Erfahrungen mit der Arbeitsweise der Gerichte hat, weiss, dass die Gerichte gar nicht im Stande sind, zu beurteilen, ob sich Vater oder Mutter mehr um das Kind gekümmert hat. Vor allem aber ist die Antwort von Täubel-Weinreich auch juristisch falsch: Die Zuteilung der Obsorge erfolgt in Österreich derzeit nicht als Belohnung oder Bestrafung für geleisteten Zeitaufwand in der Vergangenheit, sondern aufgrund einer Prognose der zukünftigen Entwicklung des Kindes. Und genau bei dieser Zukunftsvorhersage greifen die Gerichte, die von ihnen immer wieder beauftragten Gutachter, die Jugendwohlfahrt und diverse andere staatliche Einrichtungen auf sexistische Klischees zurück.
Die Obsorge ist auch bei weitem nicht nur "symbolisch", wie Täubel-Weinreich das behauptet hat. In der Praxis werden Väter ohne Obsorge von allen staatlichen Stellen als Elternteil nur noch in ihrer Funktion als Zahler wahrgenommen, was auch eine starke Benachteiligung beim sogenannten Besuchsrecht bedeutet: Die Richterinnen sehen den Kontakt des Kindes zum nicht obsorgeberechtigten Vater derzeit von der Zustimmung der Mutter abhängig, ebenso wie alle wesentlichen, das Kind betreffenden Entscheidungen (wie Übersiedlung ins Ausland!). Ohne Obsorge ist auch der Kontakt zum Kind bald weg, wenn die Mutter das so will.
Wirklich absurd wird die Vorstellung von Täubel-Weinreich zur Durchsetzung einer geplanten Besuchspflicht für Väter. Wenn es wirklich zu gerichtlich verordneten Terminen in Besuchscafes kommen sollte, dann ist die Katastrophe schon jetzt vorprogrammiert. Die Besuchscafes waren als kontrollierte Umgebung für Missbrauchsopfer geplant und funktionieren entsprechend. Eine normale Beziehung des Vaters zu seinem Kind ist in einer solchen Umgebung nicht zu erwarten. Die Besuchscafes sind eher eine Art Folterinstrument, mit dem Väter als Verbrecher vorgeführt werden. Diese Art von Kontakt ist geeignet, die Beziehung zu Kind zu zerstören. Zu befürchten ist, dass einerseits die Mütter weiterhin keinerlei Sanktionen zu erwarten haben, wenn sie den Kontakt zwischen Vater und Kind boykottieren, andererseits der Vater aber dann gezwungen wird, an einer entwürdigenden Show im Besuchscafe teilzunehmen und diese Show dann auch noch finanziell bezahlen zu müssen.
Die irregeleiteten Vorstellungen der Familienrichterinnen zeigen einmal mehr, dass die Vorstellung, Gerechtigkeit im Familienbereich der persönlichen Urteilsfähgkeit von Richterinnen zu überlassen, völlig falsch ist. Gerechtigkeit muss vielmehr schon im Gesetz klar geregelt sein. Der Verfassungsgerichtshof hat nicht, wie immer wieder öffentlich erklärt wird, ein Antragsrecht für Väter beschlossen, sondern vielmehr die Diskriminierung der ledigen Väter aus dem Gesetz gestrichen. Das bedeutet, dass ledige Väter automatisch ab Februar mit Müttern gleichgestellt werden, wenn die Regierung kein anderes Gesetz beschliesst. Das Antragsrecht der ledigen Väter ist eher als eine Art Minimalforderung zu sehen, die vom Strassburger Gericht aufgrund des Falls Sporer geklärt wurde. Das heisst aber keineswegs, dass eine automatische Obsorge für Mütter und ein schwammig formuliertes Antragsrecht für Väter meschenrechtskonform sind.
Die Kommentare von Täubel-Weinreich zeigen, dass Richterinnen nicht in der Lage sind, ohne klare gesetzliche Vorgaben für Gerechtigkeit zu sorgen, weil sie weder die zukünftige Entwicklung des Kindes richtig voraussagen können, noch in der Lage sind, sich von sexistischen Unterstellungen zu lösen. Und das bedeutet, dass das Gesetz selbst aktiv die Gleichstellung der Väter beteiben muss, damit die faktische Diskriminierung bei Gerichten und Behörden überwunden wird. Wir brauchen nicht mehr Personal bei Gericht, sondern weniger Richter und bessere Gesetze.
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