Grafik Abrundung
10.10.12 12:14 Alter: 11 yrs

Obsorge: Einigung bei Familienrechtspaket

 

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) haben sich auf das lange diskutierte Familienrechtspaket geeinigt. Das Gericht soll künftig die Möglichkeit haben, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Neuerungen sind auch bei Besuchsrecht und Namensrecht geplant.

 

Bei strittigen Trennungen gibt es künftig eine "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung". Das Gericht entscheidet dabei für sechs Monate eine vorläufige Lösung. Beide Elternteile sollen in dieser Zeit Kontakt zum Kind haben, die bisherige Obsorgeregelung bleibt in dieser Phase aufrecht. Das Verhalten während dieser Zeit soll dann in die endgültige Entscheidung des Richters einfließen.

 

Zuletzt hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Sommer die derzeitige Regelung als verfassungswidrig beanstandet, wonach die Obsorge für uneheliche Kinder automatisch der Mutter zusteht - und ein nicht verheirateter Vater nicht einmal Obsorge beantragen kann. Auch Änderungen bei Namens- und Besuchsrecht sind zu erwarten.

Die Verhandlungen zwischen den beiden Ministerien dauerten längere Zeit an. Heinisch-Hosek wollte zuletzt die Frage der ledigen Väter von der der strittigen Scheidungen trennen. Man dürfe nicht unverheiratete mit verheirateten Vätern gleichstellen. Im Entwurf Karls hatte ihr auch eine Obsorgeregelung für Regenbogenfamilien gefehlt.

 

Quelle: kurier.at/nachrichten/4515161-obsorge-einigung-bei-familienrechtspaket.php


Grafik Abrundung