Grafik Abrundung
19.11.12 17:05 Alter: 11 yrs

Neues Familienrecht wird gleich nach Inkrafttretten vom VGH zu prüfen sein.

 

Linz (OTS) - Die Neue, im Familienrecht, vorgesehene Regelung, wonach der mit der hauptsächlichen Obsorge betraute Elternteil ohne weitere Prüfung mit dem Kind ans andere Ende der Welt oder überverhältnissmäßig weit weg ziehen kann, verstößt gegen das in der

Verfassung garantierte Recht der Kinder auf beide Elternteile. Es Ermöglicht ein legales Kidnapping des Kindes und eröffnet eine Möglichkeit jedes Gerichtsurteil durch einen Wohnortwechsel auszuhebeln und wird bereits Heute häufig eingesetzt um Väter zu

erpressen und Besuchsrechtsbeschlüsse zu untergraben.

 

Im Sinne des Kindeswohls muss dem Wohnortstabilen Elternteil die Möglichkeit gegeben werden bei Verzug des Anderen Elternteils die hauptsächliche Obsorge zu übernehmen. Die heutige Regelung wonach nur ein Elternteil alle Fahrtkosten alleine zu tragen hat, muss zur Bewußtseinsbildung durch eine Regelung ersetzt werden, bei der beide Elternteile die Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) zu tragen haben bzw. nach dem Verursacherprinzip verteilt werden.

 

Wenn die Justiz schon über die Ressourcen verfügt, jeden Obsorgefall einzeln zu prüfen, dann wird es wohl auch die Ressourcen geben die Fälle eines außergewöhnlichen Wohnortwechsels zu überprüfen.

 

Die jetzt vorgesehene Regelung wird mit Sicherheit nicht lange halten und gleich nach dem Inkrafttreten an den VGH herangetragen werden.

 


Grafik Abrundung