Da derzeit nur mehr von Väterrechten und Frauenrechten die Rede ist, möchte die Richterschaft wieder den Fokus auf das Kind richten.
Eine automatische gemeinsame Obsorge ohne Festlegung des Hauptaufenthaltsortes des Kindes (wie es derzeit zwingend notwendig ist) erscheint sinnvoll, wenn vor der Scheidung eine verpflichtende einmalige Elternberatung stattfindet.
Vorteil dieser Regelung ist, dass niemand beweisen muss, dass er der bessere Elternteil ist!
In diesem Zusammenhang wird auch erneut die Abschaffung des Verschuldensprinzip bei der Scheidung gefordert – im Unterhaltsverfahren muss dann eine Prüfung stattfinden, ob ein Unterhaltsanspruch angemessen ist.
Die Elternberatung soll auch Aufklärung darüber bieten, wie unterschiedlich Kinder die Scheidungssituation verarbeiten. Viele Missverständnisse zwischen den Eltern entstehen durch Fehlinterpretation des Verhaltens des Kindes in der Trennungsphase (insbesondere anlässlich von Besuchskontakten).
Eine Aufhebung der gemeinsamen Obsorge darf nur mehr aus wichtigem Grund erfolgen – derzeit genügt ein unbegründeter Antrag und das Gericht muss ein Obsorgeverfahren durchführen.
Dass von verschiedenen Vätervereinen geforderte Wechselmodell (sog. Doppelresidenz – z.B. 1 Woche bei Vater/ 1 Woche bei Mutter) erscheint aus verschiedenen Gründen nur für eine absolute Minderheit geeignet. Die Gefahr ist groß, dass die Kinder aus einem Friedenswunsch heraus sich mit dieser Lebensweise einverstanden erklären. Durch den Wegfall der Bestimmung eines hauptsächlichen Wohnortes wird dieses Modell aber rechtlich möglich.
Für die Beschleunigung der Besuchsrechtsverfahren wird eine dem Gerichtsverfahren vorgelagerte Vermittlungsstelle gefordert, wo Psychologen, Sozialarbeiter tätig sind. Eine Durchsetzung des Besuchsrechts und der Besuchspflicht(!) ist vom Einzelfall abhängig.
Nach dem deutschen Modell des Umgangspflegers sollte auch in Ö in schwierigen Fällen das Kind vom Wohnsitz von einer neutralen Person für den Besuch beim anderen Elternteil abgeholt werden und wieder dorthin zurückgebracht werden (z.B. Jugendamt oder Ausbau der Besuchscafes).
Personelle Aufstockung im Bereich Richter, Rechtspfleger und Jugendamt für raschere Verfahren dringend notwendig.
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