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12.07.13 09:19 Alter: 10 yrs

Die Auswirkungen der Familienrechtsreform 2013

 

Linz (OTS) – Anfang dieses Jahres, wurde die Bürgerinitiative des Vereins vaterverbot.at zur Reform des Familienrechts im Parlament abgewiesen, da die darin formulierten Forderungen durch die Reform des Familienrechts Anfang 2013 durch die verantwortlichen SPÖ Frauenministerin Heinisch-Hosek und ÖVP Justizministerin Karl angeblich hinfällig geworden sind.

Jetzt ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des neuen Familienrechts, liegen die ersten Umfrageergebnisse über die Auswirkungen vor.

Demnach haben bisher nur 25% der Väter, welche einen Antrag gestellt haben, die gemeinsame Obsorge zugesprochen bekommen.

Mehr als 50% der Antragsteller, welche bereits eine Gerichtsverhandlung hatten, gaben an, dass sie aufgrund ihres Antrags missbräuchlich (also ohne Grund) mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs oder ähnlichem konfrontiert wurden.

Obwohl im Rahmen der Familienrechtsreform immer wieder von Rechtssicherheit bei der Antragstellung die Rede war, gab der Großteil der Befragten an, dass von den Gerichten keine provisorische Umgangsregelung, wie im Gesetz vorgesehen, getroffen wurde. Was dazu führt, dass nur 33% der befragten Väter ein ihrer Meinung nach ausreichendes Kontaktrecht zu ihren Kindern haben.

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, was als Hintertüre zum legalen Kindesentzug eingeführt wurde, erfreut sich bei Müttern offensichtlich großer Beliebtheit. So gaben 58% der Befragten an, das damit ihr Umgangsrecht sabotiert wurde.

 

Fazit: So lange es keine echten Reformen mit einer Gleichstellung von Vater und Mutter gibt, darf es einen nicht wundern, wenn der Großteil der Befragten keine Verbesserungen nach der Familienrechtsreform erkennen kann.

 

Link zu den Umfrageergebnissen:

www.vaterverbot.at/umfragekindraeg2012.html

 

Rückfragehinweis: info@vaterverbot.at, www.vaterverbot.at/impressum.html


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