Wien (OTS) - Mit deutlichen Worten hat sich Bundesministerin Mag.
Claudia Bandion-Ortner heute, Samstag, im Vorfeld der
parlamentarischen Enquete zu familienrechtlichen Fragen zu Wort
gemeldet.
"Was mich stört ist, dass in der Frage der gemeinsamen Obsorge nach
einer Scheidung immer von Zwang die Rede ist."
Man müsse sich einmal die Mühe machen, das Thema aus Sicht des Kindes
zu beurteilen: "Und aus dieser Sicht kommt die automatische
Fortführung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung der
Beibehaltung eines natürlichen Zustandes gleich. Denn nicht die
Mutter oder der Vater haben ein Recht auf ihr Kind, sondern das Kind
hat ein natürliches Recht auf beide Elternteile!"
Bandion-Ortner verwies auch auf unterschiedliche Studien, denen zu
Folge die gemeinsame Obsorge bei den betroffenen Elternteilen eine
hohe Zufriedenheitsrate mit sich bringt: "Auch der von
Familienstaatssekretärin Marek kürzlich präsentierte Familienbericht
hält dies eindeutig fest."
"Es kann ja kein Zufall sein", so Bandion-Ortner weiter, "dass die
Berufsgruppe der Familienrichter, die tagtäglich mit dieser Thematik
beschäftigt ist, die automatische gemeinsame Obsorge als sinnvoll
bezeichnet." Natürlich sei bei - physischer oder psychischer -
Gefährdung des Kindes die gemeinsame Obsorge zu beenden.
"Aber all jenen, die jetzt die Idee einer prinzipiellen Beibehaltung
einer gemeinsamen Obsorge nach der Scheidung von Zwang sprechen,
halte ich entgegen: Ist es nicht viel mehr ein Zwang, dass Richter
aktuell auch bei unbegründeten Anträgen sofort eine Trennung der
Obsorge durchführen müssen?", so Bandion-Ortner abschließend.
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