Anlässlich des Vatertags möchte der Verein vaterverbot.at einmal mehr darin erinnern dass gelebte Vaterschaft in Österreich nach wie vor kein selbstverständliches Recht des Vaters ist.
Gelebte Vaterschaft und automatische Väterrechte existieren nach wie vor nicht in Österreich, minimale Grundrechte müssen nach wie vor bei Gericht beantragt und in nervenaufreibenden, kostspieligen Gerichtsverfahren erkämpft werden.
Eine gleichteilige Elternschaft ist nach wie vor gesetzlich verboten! Versuche von Vätern ihre Kinder umfangreich und gleichteilig zu betreuen werden nach wie vor Gericht im Keim erstickt.
Üblich ist ein Wochenende alle 14 Tage und eventualiter einen Tag unter der Woche.
Mehr gibt es nicht!
Auch wenn von Familien- bzw. Frauenministerin immer mehr Väterbeteiligung eingefordert wird, dürfen wir uns nicht darüber hinweg täuschen lassen, dass den an die Väter gerichteten Forderungen jegliche gesetzliche Grundlage fehlt. Um nur das Beispiel einer Väterkarenz zu nennen, es ist schon verwegen über mangelnde Väterkarenz zu klagen, obwohl Väter nicht einmal ein eigenständiges Recht auf_Karenz haben.
Unterhaltspflichtige Väter finden keine entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, die es nur annähernd ermöglichen einen Gedanken an die Väterkarenz zu verschwenden.
Anlässlich des Vatertags, fordert die ehrenamtliche Familien-, Kinder- und Vätervereinigung vaterverbot.at einmal mehr:
• Eine automatische Obsorge beider Elternteile.
• Ein automatisches, umfangreiches Kontaktrecht beider Elternteile.
• Die ministerielle Forderung Halbe-Halbe darf nicht mehr länger das Schlagwort für das Verbot der gleichteiligen Elternschaft stehen, es muss das Schlagwort für den anzustrebenden Regelfall einer gleichteiligen Elternschaft werden.