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19.12.10 11:43 Alter: 13 yrs

Mediation als „Wunderwaffe“ im Besuchsrechts -und Obsorgeverfahren?

 

In der aktuellen Diskussion zum neuen Familienrecht wird die Mediation und Beratung der Eltern als neue „Wunderwaffe“ der Konfliktbewältigung angesehen. Vorrangig sollen wohl die Gerichte aus der ersten Front abgezogen werden. Offensichtlich hat die Richterschaft davon genug, als „Buhmann“ der Nation zu gelten.
In einer erst zu schaffenden, dem Gericht vorgelagerten Stelle können die uneinigen Elternteile gegen harte Währung ihre Emotionen abkühlen lassen. Es ist fraglich, warum BesuchsrechtsverweigerInnen zu einer Beratung kommen sollten, wenn sie heute schon gelernt haben, dass sie Gerichtbeschlüsse nicht ernst nehmen müssen, denn die meisten Trennungseltern besitzen gültige Besuchsrechtsbeschlüsse, basierend auf positiven Gutachten und sehen ihre Kinder trotzdem selten bis nie. Weil Ex-Partner diese Beschlüsse ignorieren und Richter sich außer Stande sehen, ihre eigenen Beschlüsse durchzusetzen. Diese verfahrensverlängernden Beratungszeiten werden nur die Entfremdung zum Kindesvater verfestigen und die Kinderrechtsverletzung einzementieren. Solange nur ein Elternteil, meist der Vater, die Beratungen zahlen muss, wird der andere Elternteil, der oft Verfahrenshilfe bekommt, weil er die Kinder bei sich hat, kein großes Interesse haben, dass eine schnelle Lösung gefunden wird. Daher wären faire Ausgangspositionen zu schaffen. Entweder ist die Beratung für beide Elternteile, in Hinblick auf die Kinderrechtskonvention gratis (der Staat als Interessensvertreter der Kinder hat für den Kontakt zu beiden Elternteilen zu sorgen) oder beide Elternteile zahlen die gleichen anteiligen Kosten. Wenn eine vorgelagerte Beratung tatsächlich kommen sollte, müsste die Verweigerung an der Teilnahme Konsequenzen haben, die dann im anschließenden Gerichtsverfahren berücksichtigt werden. Der aktuell gültige Grundsatz, dass im Besuchsrechtsverfahren der profitiert, der den Streit aufrecht hält, darf nicht mehr gelten - Kooperation muss belohnt werden. Außerdem sollte nicht gerechtfertigte, notorische Besuchsrechtsverweigerung mit Entzug von Verfahrenshilfe (falls diese bezogen wird) bestraft werden.

Wenn Menschen mit „Einverständnis des Staates“, nachweislich, mutwillig und noch dazu zum Nachteil ihrer Kinder öffentliche Gelder verschwenden, ist auch der Staat verantwortlich für diesen Missbrauch und hat auch Anteil an diesen Kinder.- bzw. Menschenrechtsverletzungen, auch wenn diese gut getarnt und für viele noch nicht erkennbar sind. Diese Gelder sollte im Sinne aller betroffenen Kinder in Kinderbeistände investiert werden, um Kinder- und Menschenrechtsverletzungen verhindern zu helfen, denn Kinderbeistände sprechen für die, die uns am wichtigsten sein sollten UNSERE KINDER!


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