Vatertag: Drei Väter, die um das Besuchsrecht für ihre Kinder kämpfen.
Kinder sieben Jahre nicht gesehen
Fall 1: Seit sieben Jahren wartet Thomas Burg aus Gramastetten darauf, seine beiden Kinder wieder in die Arme schließen zu können. Die Mutter weigere sich, dass er seinen Sohn und seine Tochter sehen könne. "Die Begründung meiner Ex-Frau ist, dass meine Kinder mich nicht sehen wollen", erzählt Burg. "Dabei haben wir nach der einvernehmlichen Scheidung Besuchszeiten und die Obsorge der Mutter festgelegt", sagt der Vater.
Seitdem durchläuft er einen wahren Gerichtsmarathon und hofft, dass er die Kinder wieder besuchen darf. Seit 2005 werden sowohl von ihm als auch von seiner Ex-Frau Anträge gestellt und von der Gegenseite angefochten. Eine Einigung scheint zurzeit noch in weiter Ferne. Beim Einklagen des Besuchsrechts habe sich der Richter im Jahr 2006 auf ein psychologisches Gutachten berufen wollen. Das Ergebnis ließ kurzzeitig Hoffnung auf kommen: "Der Knackpunkt darin war, dass das Kindeswohl, so wie es ist, nicht gegeben ist und sofort geändert gehört", erklärt der Gramastettener. Allerdings habe die Kindesmutter mit ihrer Anwältin das Ergebnis angezweifelt. Ein psychiatrisches Gutachten drei Jahre später habe das erste allerdings bestätigt.
Selbst der Antrag auf ein begleitendes Besuchsrecht, das üblicherweise in einem Besuchscafé mit einer Betreuungsperson stattfindet, sei bei Gericht abgewiesen worden. Er habe vom Richter nie eine Begründung darüber gehört. "Danach ist mein Lebensziel völlig zusammengebrochen und auch das Grundvertrauen in die Justiz war weg", sagt Burg. "Mittlerweile stehe ich drüber und muss die Situation akzeptieren. Das war am Anfang sehr schwer für mich", sagt der Gramastettener. "Ich war früher Ruderer und Reiter und habe gelernt, die Ziele selbst zu steuern. Nach der Trennung von meinen Kindern war es schwierig, zu akzeptieren, dass es Sachen gibt, die außerhalb meines Einflussbereiches liegen." Trotzdem werde er weitermachen.
Derzeit überlegt Burg eine Schadensersatzklage gegen die Republik Österreich wegen Verletzung der Menschenrechte. "Da muss ich Leid und Schmerz nachweisen können. Es gibt bereits Fälle, wo das so gehandhabt wurde", verweist er auf einen Fall, bei dem der Oberste Gerichtshof einem Vater Schmerzengeld von 7000 Euro zugesprochen hat, weil die Mutter über vier Jahre lang den Kontakt zu seinem Kind unterbunden hatte. Er rechnet sich deshalb gute Chancen aus.
Fall 2: Auch ich habe Fehler gemacht"
Andreas Warnecke aus Linz hat sechs Jahre lang dafür gekämpft, seinen Sohn aus einer kurzen Beziehung besuchen zu dürfen. "Ich bin an die Grenzen meiner Kräfte gestoßen", sagt der Vater. Mittlerweile habe sich die Situation beruhigt und er sehe sein Kind alle 14 Tage. "Vielleicht habe auch ich Fehler gemacht, indem ich mit dem Rechtsanwalt gekommen bin", räumt er ein. Warneckes ehemalige Partnerin sei nach dem Beziehungs-Aus mit dem gemeinsamen Sohn von Linz nach Seewalchen gezogen. "Ich habe ein Dreivierteljahr lang keinen Kontakt gehabt." Denn: Das Besuchsrecht von einer Stunde pro Tag konnte der Linzer wegen der weiten Anreise nicht regelmäßig wahrnehmen. Die Sehnsucht nach seinem Buben trieb ihn an weiterzumachen. Warnecke versuchte, so oft es ging, kurze Besuche einzuschieben. Die Kindesmutter habe sich allerdings oft geweigert. Er suchte Rat bei einem Anwalt. "Ich habe Anträge auf Besuchsrecht und auf Beugestrafe bei Nicht-Einhalten gestellt."
Fall 3: "Als Vater ist man nur der Zahler"
Andreas Fink mit seinem Sohn Alejandro aus zweiter Ehe.Andreas Fink aus Dietach (Steyr-Land) steht das Wasser bis zum Hals. "Für mich ist die momentane Situation existenzbedrohend." Der Chef eines Gebäudedienstes ist in einer finanziellen Notlage, weil einige seiner Kunden in Konkurs gegangen sind. Außerdem müsse er den Betrag von 4200 Euro für seine beiden Kinder aus erster Ehe nachzahlen, da er vor zwei Jahren mehr verdient habe.
Der Vorschlag, die Summe in Raten abzustottern, sei von seiner Ex-Frau abgelehnt worden. "Ich warte nur darauf, dass der Exekutor zu mir kommt", sagt Fink, der seit acht Jahren wieder verheiratet ist und einen fünfjährigen Sohn hat.
Ebenso ärgert er sich über die rechtlichen Regelungen. "Ich muss meine Betriebsergebnisse einem Prüfer vorlegen, den ich dann auch noch bezahlen muss." Fink ist nicht gut auf seine Ex-Gattin zu sprechen. Nach der Trennung vor elf Jahren sei eine gemeinsame Obsorge für die Kinder beschlossen worden. Nach einem halben Jahr hätte seine frühere Frau aber einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt. "Der Richter hat mir damals gesagt, wenn die Frau das will, dann hat der Mann keine Chance", sagt er und fügt zerknirscht hinzu: "Als Vater ist man der Zahler. Wenn man aber die Obsorge will, sieht es schlecht aus."
Die Chancen, dass doch noch eine einvernehmliche Lösung zustande komme, seien nicht sehr gut. Seine Ex-Frau habe auch eine Mediation abgelehnt. "Als ich mich scheiden ließ, sagte sie, wenn du gehst, sorge ich dafür, dass du die Kinder nicht mehr siehst", erzählt Fink. Auch das Besuchsrecht, alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag, sei nie ordentlich eingehalten worden. "Wenn die Kinder zu mir sollten, waren sie krank, bei Veranstaltungen oder auf Familienbesuch", sagt Fink. In den vergangenen zwei Jahren hätten ihn die Kinder immer erst am Samstagabend besucht, da sie lernen müssten. "Die ersten drei Monate nach der Trennung hatte ich absolut keinen Kontakt. Außerdem habe ich zum Beispiel Radausflüge geplant und meine Kinder bekamen ihr Fahrrad nicht mit, weil sie es bei mir sowieso nur kaputt machen würden", ist der Dietacher sauer.
Quelle: kurier.at/nachrichten/oberoesterreich/3913585.php