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05.07.11 13:15 Alter: 13 yrs

Behörden Unterhaltsrechner verwendet falsche Daten, zehntausende Väter zahlen zu hohen Unterhalt

 

Linz (OTS) – Nach der im Jahr 2002 vom OGH (3 Ob 141/02k-2) aufgestellten Formel zur Berechnung des Unterhalts sind die Einkommenssteuersätze in der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen.

Wenn schon das österreichische Unterhaltssystem Väter systematisch benachteiligt und deren Betreuungsleistungen ignoriert, so sind wenigstens die geltenden OGH Entscheidungen umsetzen und in dem von den Behörden verwendetem Unterhaltsrechner die seit 2009 geltenden Einkommenssteuersätzen zu verwenden.

Es kann nicht sein, dass diesbezügliche Väterbeschwerden seit Monaten ignoriert werden und somit vorsätzlich ein zu hoher Unterhalt berechnet wird.

www.jugendwohlfahrt.at/unterhalt_lang.asp

Rückfragehinweis:

info@vaterverbot.at, www.vaterverbot.at/impressum.html


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