<h3>In Deutschland und in Österreich erhält nur die ledige Mutter nach der Geburt automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Das könnte sich bald ändern - zugunsten der Väter.
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde ein richtungsweisendes Urteil gefällt...</h3>
In Deutschland und in Österreich erhält nur die ledige Mutter nach der Geburt automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Das könnte sich bald ändern - zugunsten der Väter.
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Die in Österreich derzeit geltende Sorgerechtsregelung diskriminiert ledige Väter. Grund ist die automatische Bevorzugung der Mütter. Die Klage wurde zwar von einem Deutschen eingereicht, da die Gesetzgebung in Deutschland und Österreich in Sachen Sorgerecht aber sehr ähnlich ist, hat das Urteil wahrscheinlich auch Auswirkungen auf Österreich.
Im ausverhandelten Fall ging es um einen 45-jährigen Kläger aus Köln, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpfte. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt, damals war seine Tochter drei Jahre alt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück gewiesen. Die Straßburger Richter gaben dem Mann nun Recht, so Spiegel Online. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat damit faktisch das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil. Das hat in weiterer Folge auch Folgen für die österreichische Gesetzgebung, sofern auch hierzulande ein Mann klagt.
Bisherige Rechtslage
In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein haben ledige Mütter ein Vetorecht gegenüber dem Recht der Väter. Bei ehelichen Kindern gilt das gemeinsame Sorgerecht.
Zumindest in Deutschland wird sich die Sachlage für ledige Väter schon bald ändern. Nach bislang geltender Rechtslage konnten unverheiratete Väter im Nachbarland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter fest mit der Begründung, dass durch eine klare Entscheidung ständiger Streit zwischen den Eltern vermieden würde.
Der EuGH
Der Gerichtshof hat die Aufgabe, bei der Auslegung und der Anwendung der Europäischen Verträge für die Wahrung des Rechts zu sorgen. Er kann den Verstoß eines Mitgliedstaates gegen eine Verpflichtung des Vertrages oder des Sekundärrechts feststellen. Kommt der Mitgliedstaat einem Urteil nicht nach, kann der Gerichtshof die Zahlung eines Pauschalbetrages oder Zwangsgeldes verhängen.
Quelle: kurier.at/nachrichten/1960007.php