Wien (APA) - Justizministerin Bandion-Ortner plant 2010 weitere Anpassungen im Familienrecht. Handlungsbedarf sieht die Ministerin bei der besseren Durchsetzbarkeit des Besuchsrechts von Vätern, die von ihren Kindern getrennt leben. Außerdem will sie sich das deutsche Modell der gemeinsamen Obsorge ansehen.
Probleme ortet Bandion-Ortner bei der Durchsetzung des Besuchsrechts für Väter (in Ausnahmefällen auch Mütter) nach Scheidungen. Sie verweist auf Fälle, in denen Kinder den Vätern "vorenthalten" würden (etwa unter dem Vorwand, das Kind sei zur vereinbarten Besuchszeit krank oder abwesend), um Unterhaltszahlungen zu erzwingen. "Es ist natürlich für den Vater ein Wahnsinn, wenn er das Kind lange nicht zu Gesicht bekommt", so Bandion-Ortner. Zur besseren Durchsetzung des Besuchsrechts will sie sich nun "mögliche Vorbilder in skandinavischen Ländern" ansehen.
Genau prüfen will Bandion-Ortner auch die in Deutschland seit Ende der 90er Jahre übliche gemeinsame Obsorge. Bei diesem Thema gebe es "zumindest Diskussionsbedarf", sagt Bandion-Ortner im APA-Interview mit Blick auf die Beschwerden von Scheidungs-Vätern, die mehr Kontakt zu ihren Kindern fordern: "Im Vordergrund sollte das Wohl des Kindes stehen und das Kind hat nun einmal Anspruch auf beide Elternteile." Auf Änderungen festlegen will sie sich allerdings noch nicht. Während es in Österreich gemeinsame Obsorge nur bei einvernehmlichen Scheidungen und Einwilligung beider Elternteile gibt, sind in Deutschland grundsätzlich beide Elternteile für die Kinder zuständig.
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