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13.09.11 09:27 Alter: 13 yrs

Projekt Obsorge-Schlichtungsstellen startet im Herbst

 

Das schon länger angekündigte Pilotprojekt für Schlichtungsstellen in Obsorgestreitigkeiten soll im Herbst starten. Dies kündigte Justizminsterin Beatrix Karl (ÖVP) am Montagabend im Gespräch mit Journalisten an. Beim bisher in der Koalition strittigen Thema des Ausbaus der gemeinsamen Obsorge wird weiterhin in einer Arbeitsgruppe beraten; die Ministerin hielt aber fest, sie sei "nicht so naiv zu glauben, dass die gemeinsame Obsorge immer gelingt". Weiterhin auf der Agenda steht auch die Reform des Namensrechts.

Bis zum Herbst 2012 möchte die Regierung laut Arbeitsplan dieses Familienrechtspaket auf den Weg bringen, in dem auch noch Neuerungen beim Besuchsrecht vorgesehen sind. Allerdings könne es durchaus sein, dass einzelne Maßnahmen auch früher vereinbart werden, so Karl. Diskutiert werden sowohl die Regelungen für den Scheidungsfall als auch für uneheliche Kinder. "Grundsätzlich" sei sie für die gemeinsame Obsorge "in möglichst vielen Fallen", erklärte die Ministerin. Über den genauen "Mechanismus" laufen derzeit die Gespräche. Doch man müsse sich auch notwendige Ausnahmen anschauen, etwa in Fällen von Gewaltanwendung.

 

Schlichtungsstellen an vier Gerichten

Die Möglichkeit der Deeskalation in kritischen Fällen erhofft man sich im Ministerium von der Familiengerichtshilfe, also Schlichtungsstellen an Gerichten, die nun an vier Standorten - in Wien, Tirol, Niederösterreich und der Steiermark erprobt werden. "Die Richter sind hoch motiviert", so Zivilrechts-Sektionschef Georg Kathrein.

 

Weiters geplant ist bekanntermaßen eine Reform des Namensrechts, die es vor allem ermöglichen soll, dass Kinder die Doppelnamen ihrer Eltern übernehmen dürfen bzw. diese als "Gesamtfamiliennahmen" firmieren. In dieser Frage rechnet Karl mit wenig Diskussionsbedarf mit dem Koalitionspartner SPÖ. Gefragt, ob auch Änderungen für uneheliche Kinder erfolgen sollen, steht zur Debatte, dass auch diese einen Doppelnamen bekommen können, "wenn das beide Eltern wollen", so Karl. Generell soll bei unehelichen Kindern die Namensgebung erleichert werden.

 

Das Familienrechtspaket ist nach Darstellung der Ministerin ein erster Schritt in der Reform des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), das heuer 200 Jahre alt wird. 2012 in Angriff nehmen will sie das Erbschaftsrecht, wo unter anderem eine Verbesserung der Unternehmensnachfolge geplant sei.

 

(APA)


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