Grafik Abrundung
20.03.10 20:46 Alter: 14 yrs

Ausgebremste Väter nach Scheidung: Wer hat Schuld?

 

Jugendwohlfahrt: „Geben nur eine Empfehlung ab“ Familienrichterin stellt aber klar: „Halten uns großteils daran“

LINZ — Wenn aus Liebe Hass wird und Eltern um ihr Kind streiten, führt kein Weg an der Jugendwohlfahrt vorbei. Der Verein vaterverbot.at hat wie berichtet 269 Trennungsväter zu ihren Erfahrungen mit der Behörde befragt. Das Ergebnis ist alarmierend: 91 Prozent der Männer sehen keine Objektivität in den Handlungen der Jugendwohlfahrt (JWF), 90 Prozent fühlen sich aufgrund ihres Geschlechts gegenüber den Müttern benachteiligt. Das NEUE VOLKSBLATT hat bei den Verantwortlichen nachgefragt: „Wir haben nur den Stellenwert eines Gutachters, die Entscheidung fällt das Gericht“, sagt Peter Binder, Pressesprecher von SPÖ-LH-Stv. Josef Ackerl und ergänzt: „Nicht immer berücksichtigen Richter die Empfehlung der Jugendwohlfahrt.“

 

Demgegenüber stellt Doris Täubel-Weinreich, Sprecherin der Familienrichter, klar: „Natürlich halten wir uns großteils daran.“ Die meisten Regelungen würden jedoch ohne Gerichtsbeteiligung von der Jugendwohlfahrt allein getroffen.

 

„So gut wie immer vaterfeindlich ...“

 

„Und die sind so gut wie immer vaterfeindlich. Für diesen Missstand fühlt sich aber niemand verantwortlich: Jugendwohlfahrt und Gerichte schieben einander immer gegenseitig die Schuld zu“, beklagt Norbert Grabner vom Verein vaterverbot.at. Es sind fast ausschließlich Frauen, die die Empfehlungen der JWF verfassen. Den Vätern ist das ein Dorn im Auge. Binder sieht die Schuld bei den Gerichten: „Dort ist das veraltete Bild verankert, das Kind gehöre zur Mutter“. Differenzierter sieht das Täubel-Weinreich: „Unser Problem ist, wir haben zwei gleichwertige Elternteile, wir entscheiden danach, welcher der beiden sich vor der Trennung mehr um das Kind gekümmert hat, das ist meist die Mutter.“ Die Zeit laufe dabei gegen die Väter, denn Gerichtsverfahren dauern etwa ein halbes Jahr, in dem die Männer ihre Kinder nicht sehen, was zu noch mehr Feindseligkeit führt. Das Besuchsrecht regelt dann den Kontakt: Bei Kindern bis sechs Jahren beispielsweise steht den Vätern alle 14 Tage ein Tag ohne Übernachtung zu.

 

„Wenn die Mutter das Kind nicht hergibt, kann das Gericht sie ermahnen und im schlimmsten Fall Beugehaft verhängen“, sagt Binder. Tatsächlich aber haben die Mütter nichts zu befürchten, der Familienrichterin Täubel-Weinreich ist ein einziger Fall in Österreich bekannt, bei dem Beugehaft verhängt wurde. Eine Verbesserung für alle Beteiligten sieht Täubel-Weinreich in einer aufklärenden Vorarbeit, in der Eltern erfahren, was sie ihrem Kind mit einem Streit zumuten. Fakt ist, wenn die Parteien erst einmal im Gerichtssaal stehen, eskaliert die Situation.

 

Quelle: Neues Volksblatt, Ausgabe Samstag, 20. März 2010, Manuela Kaltenreiner


Grafik Abrundung