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26.06.12 08:53 Alter: 12 yrs

Berlin Koalition stärkt Väterrechte

 

Berlin (RP). Die schwarz-gelbe Bundesregierung will das Sorgerecht für Väter, die mit der Mutter ihres Kindes nicht verheiratet sind, deutlich stärken. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der morgen im Kabinett beschlossen werden soll und der unserer Zeitung vorliegt.

 

Quelle: nachrichten.rp-online.de/politik/koalition-staerkt-vaeterrechte-1.2885739

 

 

Demnach können Väter, die die Vaterschaft an einem nicht-ehelichen Kind anerkannt haben, künftig auch dann das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn die Mütter nicht zustimmen – vorausgesetzt, das Kindeswohl wird durch die gemeinsame Betreuung von Vater und Mutter nicht beeinträchtigt.

 

 

Von Geburt an hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Unverheiratete Väter sollen nun aber beim Jugendamt oder direkt beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht einklagen können. Bisher steht nicht verheirateten Vätern nur dann ein Teil der elterlichen Sorge zu, wenn beide Elternteile eine entsprechende Erklärung abgeben oder heiraten. Damit hatte die Mutter bislang ein Veto-Recht.

 

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte schon vor drei Jahren die Benachteiligung der Väter im deutschen Recht gerügt und eine Neuregelung angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die Regelung grundgesetzwidrig sei. Das Sorgerecht ist maßgeblich, etwa wenn Eltern Entscheidungen über die Schulbildung oder ärztliche Behandlungen ihrer Kinder treffen müssen. In den meisten europäischen Ländern ist das gemeinsame Sorgerecht die Regel.

 

 

Mit dem Gesetzentwurf, den Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) morgen im Bundeskabinett einbringt, ist allerdings kein Automatismus zugunsten der Väter verbunden.

 

 

Sind sich die Eltern nicht einig, entscheidet ein Familiengericht.

 

 

Das Familiengericht kann nun aber dem Vater die elterliche Sorge für das Kind übertragen, auch wenn die Mutter dagegen ist.

 

 

Nur wenn die Mutter eindeutige Gründe vorbringen kann, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes schaden würde, darf das Gericht der Mutter das alleinige Sorgerecht zusprechen. Ist dies nicht der Fall, "besteht eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl" nicht widerspricht, heißt es in dem Entwurf.

 

 

Auf der anderen Seite sollen auch allein sorgeberechtigte Mütter die Möglichkeit erhalten, die Väter in das gemeinsame Sorgerecht einzubeziehen.

 

 

Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition auch die Gerichte entlasten. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

 

Quelle: RP


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