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25.02.13 12:20 Alter: 11 yrs

Entschließungsantrag, eingebracht am 19.02.2013...Pilotprojektes analog zum deutschen Cochemer Modell in Österreich.

 

... der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Durchführung eines Pilotprojektes analog zum deutschen Cochemer Modell in Österreich.

Die in Deutschland als Cochemer Modell bezeichnete erfolgreiche Arbeitspraxis (daher auch Cochemer Praxis) ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Personen und Institutionen, die am familiengerichtlichen Verfahren beteiligt sind. Dieses Modell besteht seit Anfang der 90er Jahre und entstand aus einem Arbeitskreis des Cochemer Familiengerichts in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern des Landkreises Cochem-Zell.

Inzwischen greifen immer mehr deutsche Familiengerichte auf die Idee des Cochemer Modells zurück. Der wesentliche Unterschied zwischen der Cochemer und der sonst üblichen Rechtsprechung ist, dass das Kindeswohl tatsächlich im Vordergrund steht.

Die Sichtweise des Kindes wird insofern in den Mittelpunkt gestellt, als Streitende Eltern befähigt werden sollen, ihre alleinige und untrennbare elterliche Verantwortung weiter selbst wahrzunehmen, statt diese den begleitenden Professionen zu überlassen. Eltern sollen in die Lage versetzt werden, wenigstens grundlegende Anliegen ihres Kindes miteinander zu besprechen. Im Interesse der Kinder sollen die Eltern trotz Trennung in die Lage versetzt werden, wieder miteinander zu sprechen, statt zu streiten, und die Bindung des Kindes zu beiden Eltern zuzulassen. Das Cochemer Modell hat zum Ziel, Eltern wieder die eigenständige Elternverantwortung für ihre Kinder zu ermöglichen. Dieses - vernetzte - Arbeitsmodell wurde im Moselort Cochem 1992 initiiert und zunächst dort umgesetzt, genießt jedoch inzwischen bundesweit Anerkennung.

 

Die Ziele:

1. Verfahrensvereinfachung (weniger Schriftsätze, mehr direkter Kontakt in der Tagsatzung bei Gericht)

2. Verfahrensbeschleunigung (max. 3 Monate in 1. Instanz)

3. Daher Vorbeugung gegen die häufig auftretende Entfremdung

4. Weniger Kontroversen durch Zusammenarbeit der Berufsgruppen, dadurch höherer Anteil an gemeinsamer Obsorge

5. Geringere Kosten für die Bürger (nicht zuletzt auch durch kürzere Verfahren)

6. Insgesamt viel höhere Zufriedenheit der Bürger mit den Verfahren. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, schnellst möglich, basierend auf den positiven Erfahrungen aus der Cochemer Praxis, ein Pilotprojekt analog zu diesem deutschen Modell in einer Modellregion in Österreich versuchsweise umzusetzen.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.

2211/A(E) XXIV. GP

 

Quelle: www.trennungsopfer.at/aktuelles/list-view/article/entschliessungsantrag-eingebracht-am-19022013/18.html


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