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21.01.15 22:20 Alter: 9 yrs

SIND ÜBERSTUNDEN FÜR VÄTER NOCH LEISTBAR ?

 

Die Judikatur sieht vor: Zu wenig bezahlter Unterhalt kann bis zu drei Jahre nachgefordert werden. Auch, wenn der Vater und die Kinder seiner neuen Familie das Geld bereits im guten Glauben verbraucht haben. Vom Vater zu viel bezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden, da die Mutter dies bereits im guten Glauben verbraucht haben könnte.

Aufgrund dieser juristischen Ungleichbehandlung zahlen vielfach Väter mehr als 100% der Überstunden und Prämien, die sie ausbezahlt bekommen, als Unterhalt an die Mutter, ohne selbst einen Cent davon zu sehen. Manche müssen sogar noch etwas drauf legen.

Bekommt ein Vater eine einmalige Prämie oder Überstunden ausbezahlt, die er im nächsten Jahr nicht mehr erbringen kann, so muss er von diesem Geld auch im nächsten Jahr Unterhalt bezahlen. Bei der Neubemessung des Unterhalts wird davon ausgegangen, dass der Vater im nächsten Jahr die gleiche Prämie oder Anzahl von Überstunden wieder ausbezahlt bekommen wird.

Bekommt er jedoch im nächsten Jahr keine Prämie mehr oder hat weniger Überstunden geleistet, so hat er von seiner Prämie bereits zweimal Unterhalt bezahlt und darf dann im nächsten Jahr unter Auslage von Gerichtsgebühren eine Herabsetzung beantragen.

Beispiel: Ein Vater von zwei Kindern mittleren Alters bekommt 1000 Euro Prämie, davon erhält die Mutter im ersten Jahr ca.380 Euro Unterhalt. Durch die Neubemessung, basierend auf dem Vorjahresgehalt, erhält sie im Folgejahr nochmals 380 Euro Unterhalt. Nachdem der Vater die Prämie kein zweites Mal erhalten hat, beantragt er eine Herabsetzung die ihm Gerichtsgebühren kostet und sicher ein halbes Jahr dauert. In der Zwischenzeit zahlt er weiterhin auf Basis der alten Vorschreibung.kein zweites Mal erhalten hat, beantragt er eine Herabsetzung die ihm 122 Euro Gerichtsgebühren kostet und sicher ein halbes Jahr dauert. In der Zwischenzeit zahlt er weiterhin auf Basis der alten Vorschreibung.


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