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19.02.15 07:50 Alter: 9 yrs

Unterhaltsrecht: „Unter 2000 Euro wird angespannt“

 

Werden Selbstständige pauschal verdächtigt, bei ihren Einkommensnachweisen zu schummeln? Betroffene sehen das so. Und machen es zum Thema bei den Kammerwahlen.

 

Wien. „Unterhaltsrecht als existenzbedrohendes Abenteuer für Wirtschaftstreibende“, titelt die Plattform vaterverbot.at unter „Aktuelles“ auf ihrer Homepage. Wirtschaftstreibende, vor allem Ein-Personen-Unternehmer (EPU) und KMU, würden mit weit überhöhten Unterhaltsforderungen in die Insolvenz getrieben, heißt es da.

 

Der Stein des Anstoßes: Der so genannte Anspannungsgrundsatz. Er besagt, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil all seine persönlichen Fähigkeiten einzusetzen hat, um seine Unterhaltspflicht zu erfüllen – seine Arbeitskraft genauso wie die Möglichkeit, aus seinem Vermögen Erträge zu erzielen. Unterlässt er das vorsätzlich oder fahrlässig, wird „angespannt“: Der Unterhaltspflichtige wird dann so behandelt, als bezöge er höhere Einkünfte, und der Unterhalt nach diesem fiktiven Wert bemessen.

 

Die Plattform vaterverbot.at hat einen Fachbereich Wirtschaft gegründet und die Sache an die niederösterreichische Landeskammer herangetragen. „Sollten die hier geschilderten Erfahrungen in der Praxis wirklich so gelebt werden, darf dies unserer Meinung nach nicht unwidersprochen bleiben“, heißt es in deren erster Stellungnahme.

 

AUF EINEN BLICK

Anspannungsgrundsatz. § 231 ABGB besagt, dass die Eltern zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten „nach ihren Kräften anteilig beizutragen“ haben. Daraus leitet sich der Anspannungsgrundsatz ab. Demnach muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil all seine persönlichen Fähigkeiten einsetzen, um die Unterhaltspflicht zu erfüllen – seine Arbeitskraft genauso wie die Ertragsmöglichkeiten aus seinem Vermögen. Unterlässt er das vorsätzlich oder fahrlässig, wird der Unterhalt nach fiktiven höheren Einkünften bemessen.

 

Mehr unter: diepresse.com/home/wirtschaft/recht/4666212/Unterhaltsrecht_Unter-2000-Euro-wird-angespannt

 

18.02.2015 | 18:22 | von Christine Kary (Die Presse)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2015)

 

 


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