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02.12.15 21:39 Alter: 8 yrs

Reform des Unterhaltsrechts zur Bekämpfung von Kinderarmut

 

Die österreichische Verfassung garantiert jedem Bürger ein Recht auf Leben. Zur Sicherung einer minimalen Lebensgrundlage wurde das Existenzminimum eingeführt. Das Existenzminimum ist jener unpfändbare Betrag, der einem Menschen bleiben muss, mit dem gerade noch ein Überleben möglich ist.

 

Anstatt beiden Elternteilen das Recht einzuräumen, durch ihre Betreuungsleistung ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, wird in Österreich ein Elternteil bedenkenlos an den Rand der Existenz getrieben. In Österreich herrscht die Ansicht, dass für einen Unterhaltspflichtigen (i.d.R. Vater) das normale Existenzminimum keine Gültigkeit hat und auch Pfändungen bis 25% unter das „normale“ Existenzminimum möglich sind.

 

Während einer Einzelperson ein Existenzminimum von 1017€ pro Monat zugestanden wird, gilt für einen Unterhaltsverpflichteten, der oft seine Kinder mehrere Tage die Woche in seinem Haushalt betreut, ein Existenzminimum von 762€ per Monat (12x im Jahr). Aus diesem soll dieser Miete, Heizung, Strom, Betriebskosten, Nahrung, Hygieneartikel, Kleidung, Mobilität und die Kinder in seinem Haushalt finanzieren.

 

Jeder Asylwerber, der noch keine Minute in Österreich gearbeitet hat, hat mit der Anerkennung des Asylstaus automatisch einen Anspruch auf Mindestsicherung. Einem Österreichischen Vater, durch ein unmögliches Unterhaltsrecht weit unter das Existenzminimum gepfändet, wird der Anspruch auf Mindestsicherung verwehrt, wie zum Beispiel im Winder Mindestsicherungsgesetz §10 nachzulesen ist.

 

Das geltende Unterhaltsrecht ist ein Affront zum KindNamRÄG 2013, in diesem Gesetz wurde das Recht der Kinder auf beide Elternteile aufgenommen und klar definiert, dass Väter nicht nur Wochenendpapas sein sollen. Vielmehr sollen diese auch Zeiten unter der Woche mit den Kindern verbringen. Gleichzeitig werden die Betreuungsleistungen der Väter nicht automatisch als Unterhaltsleistung anerkannt, selbst wenn diese ihre Kinder auch unter der Woche betreuen. Somit wird das Betreuungsrecht durch eine unerfüllbare Unterhaltspflicht finanziell ausgehebelt.

 

Im Sinne des Kindeswohls und zur Bekämpfung der Kinderarmut fordert der Verein vaterverbot.at eine sofortige Reform des Unterhaltsrechts, welches beide Elternteile gleichwertig betrachtet und Kindern die Möglichkeit einräumt in beiden Haushalten lebenswerte Bedienungen vorzufinden.

 


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