Der Unterhalt ist in §231 ABGB geregelt. Das Gesetz schreibt keine Unterhaltshöhe vor. Unterhalt ist ein prozentueller Teil des Jahresnettogehalts.
Der prozentuell ermittelte Unterhalt ist um die *Transferleistungen zu reduzieren.
Anpassungen sind theoretisch möglich. Eine Festlegung des Unterhalts nur nach dem Regelbedarf ist nicht zulässig,
Es besteht keine Verpflichtung, dass der Unterhalt mindestens dem Regelbedarf entsprechen muss.
*Nach der Entscheidung 3 Ob 141/02k-2 vom 28. November 2002, hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Kinderbeihilfe ausschliesslich für das Kind zu verwenden ist und daher als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen ist.