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16.01.16 16:37 Alter: 8 yrs

Neuer Leitfaden zur Berechnung des Kindesunterhalts

 

Der Unterhalt ist in §231 ABGB geregelt. Das Gesetz schreibt keine Unterhaltshöhe vor. Unterhalt ist ein prozentueller Teil des Jahresnettogehalts.

Der prozentuell ermittelte Unterhalt ist um die *Transferleistungen zu reduzieren.

Anpassungen sind theoretisch möglich. Eine Festlegung des Unterhalts nur nach dem Regelbedarf ist nicht zulässig,

Es besteht keine Verpflichtung, dass der Unterhalt mindestens dem Regelbedarf entsprechen muss.

 

*Nach der Entscheidung 3 Ob 141/02k-2 vom 28. November 2002, hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Kinderbeihilfe ausschliesslich für das Kind zu verwenden ist und daher als Einkommen des Kindes zu berücksichtigen ist.

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