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30.06.10 23:37 Alter: 14 yrs

Mindestsicherung auch für Väter

 

Sehr geehrter Herr Minister Hundstorfer.

Ab dem 01.09.2010 soll in Österreich eine bedarfsorientierte Mindestsicherung eingeführt werden. Bei den Gesprächen um die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist von AlleinerzieherInnen die Rede, aber wurden dabei auch die unterhaltspflichtigen Väter berücksichtigt?

In der Debatte um die Armutsgefährdung in Österreich ist ebenfalls immer nur von AlleinerzieherInnen die Rede. Die Armutsstatistik kennt jedoch nicht jenen Durchschnitts-Vater, der trotz qualifizierter Berufstätigkeit an der Armutsgrenze lebt.

Ein entsorgter Vater von zwei Kindern liefert z.B. rund 40% seines Einkommens wie eine Steuer an die Mutter seiner Kinder ab. ( Die zweckgebundene Verwendung dieser Gelder muss nicht durch Rechnungen belegt werden. )

Somit steht diesem Vater nur noch ein reales Einkommen knapp über oder unter der Armutsgrenze zur Verfügung. Unterhaltsforderungen die unter das Existenzminimum reichen, sind auch keine Seltenheit. In manchen Fälle sind die Gerichte sogar der Meinung, dass 570€ im Monat für eine Vater im ausreichend sind.

 

Wir ersuchen Sie daher zu nachfolgenden Punkten um Ihre Stellungnahme:

1. Hat ein Vater, der bisher durch Unterhaltszahlungen in die Armut rutscht, in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf eine bedarfsorientierte Mindestsicherung von € 744 pro Monat ?

2. Wie werden bei einem Vater die Kinder berücksichtigt, die er regelmäßig in seinem Haushalt betreut? (Schließlich hat er auch erhöhte Aufwendungen und muss den Kindern einen entsprechenden Wohnraum zur Verfügung stellen!)

3. Werden bei der bedarfsorientierten Mindestsicherungen auch Fahrtkosten berücksichtigt, die ein Vater zur Aufrechterhaltung des Kontaktes zu seinen Kindern tragen muss? (Fahrtkosten können in manchen Fällen hunderte Euro ausmachen)

4. Warum bekommt ein Vater keine anteilige Familienbeihilfe, wenn er seine Kinder in seinem Haushalt betreut? (Schließlich hat er nahezu die gleichen Aufwendungen wie die Mutter und muss noch zusätzlich einen Unterhalt bezahlen!)

5. vaterverbot.at hat ein Unterhaltsmodell vorgeschlagen. Wie stehen sie dazu ? (Es garantiert einen Mindestunterhalt in der Höhe des Regelbedarfs, berücksichtigt Betreuungszeiten und garantiert auch einem unterhaltspflichtigen Elternteil noch ein Existenzminimum.)

www.vaterverbot.at/ein-gleichberechtigtes-un.html

 


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