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14.12.10 15:49 Alter: 13 yrs

6 aus 45 / Regierungsparteien wollen Kinderrechtskonvention “light”

 

Kinderrechtskonvention komplett in die Verfassung

Öffentlich sichtbare Kinderrechtsverletzungen versetzen alle in große Aufregung. Es erzürnt das Volksgemüt, wenn Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Wenn Elternteile trotz guter Integration, jedoch wegen vielleicht undurchsichtiger Einwanderungsbestimmungen nach Jahren abgeschoben werden sollen. Die Mehrheit der Menschen verurteilt eine solche Vorgangsweise und lehnt sie ab.

Man will nicht, dass Kinder und Eltern aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden und noch weniger, dass Kinder Elternteile verlieren oder gar in Schubhaft landen. Mehr als 100.000 Unterschriften auf www.gegen-unrecht.at in wenigen Wochen bestätigen diese Tatsachen. Schnell tritt da der eine oder andere Politiker ins Rampenlicht und wird zum Verfechter der Menschenrechte - meist dauert es dann nicht lange und eine praktikable Lösung wird gefunden. Was aber, wenn die Kinderrechtsverletzungen still und leise vor „der eigenen Haustüre im Land der Seligen“ stattfinden?

Keine Medien interessieren sich dafür, niemand klettert auf Barrikaden, Organisationen rufen nicht öffentlich zur Unterstützung auf. WARUM? Weil diese Kinderrechtsverletzungen so normal, so banal, so unspektakulär sind, dass sie in großen Teilen unserer Bevölkerung als alltäglich und zu unserem Leben gehörig empfunden werden. Es wird nach der Trennung des Elternpaares der Vater „abgeschoben“, oft gegen den Willen der Kinder, entsorgt vom obsorgeberechtigten Elternteil - meist der Kindesmutter. Oft sind Mütter der Meinung, dass ein Vater unnütz für die Kinder sei und in weiterer Folge mit allen Mitteln der Zugang zu seinen Kindern unterbunden werden soll. Leider entsteht oft der Eindruck, dass der Staat es Besuchsrechtsverweigerinnen sehr leicht macht, AlleinerzieherInnen finanziell begünstigt, so dass sich diese durch gewisse Gesetze ermuntert fühlen, den Vater „abzuschieben“. Laut Artikel 9/3 der Kinderrechtskonvention sollte der Staat dafür sorgen, dass Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen halten können, ja diesen gewährleisten.

 

Kinderrechtskonvention

Artikel 9/3:

Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare

Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

So gab das Deutsche Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz einem Harz IV-Empfänger Recht, dass der Staat dafür aufkommen muss, die Reisekosten zum

Zwecke der Besuchsrechtsausübung zu übernehmen, weil sich die Kindesmutter mit dem Kind ins Ausland abgesetzt hat.

Ratifiziert wurde diese Konvention von Österreich bereits 1992!

Bis heute streiten die Politiker darüber, ob und wie die Kinderrechtskonvention in die Verfassung übernommen werden soll. In dieser Zeit wurde in tausenden Fällen bei Trennungen der Vater „abgeschoben“. Viele Väter kämpften, mussten irgendwann aber doch aufgeben und sich mit der stillen Menschenrechtsverletzung an ihren Kindern abfinden

- begangen von der Mutter ihrer Kinder, nicht verhindert vom Staate Österreich, obwohl dieser sich eigentlich erinnern müsste, was er 1992 unterschrieben hatte!

Aber diese Kinderrechtsverletzungen/ Menschenrechtsverletzungen passieren eben leise, trotzdem bleiben sie was sie sind, Unrecht an Kindern und entsorgten Elternteilen, meist Vätern. Was tut der Staat? Er ignoriert die Fakten, wo es nur geht. Repräsentanten aus Institutionen wie der Justiz und den Jugendämtern werden beauftragt, Fehlverhalten schön zu argumentieren. Jugendamt und Justiz werden nicht müde, mit dem Kindeswohl zu argumentieren. Alles ist Kindeswohl! Auch eine Kinderrechtsverletzung kann zum Kindeswohl werden! Interessant ist aber, dass nirgends der Begriff „Kindeswohl“ definiert ist. Kindeswohl ist alles, alles was die handelnden Personen dafür halten, unterliegt aber keiner festgelegten Norm! Also kann auch eine Kinderrechtsverletzung zum Kindeswohl werden! Könnte man nicht sagen, dass sich der Staat mit den momentanen Gesetzen zum Erfüllungsgehilfen der MenschenrechtsverletzerInnen / BesuchsrechtsverweigerInnen macht?

 

Tut er sich vielleicht deshalb so schwer die komplette Kinderrechtskonvention mit ihren 45 Artikeln in die Verfassung zu übernehmen? Die Regierung plant, mit dem aus dem Herbst 2009 stammenden Entwurf des „Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern“ ihre eigene Version der Kinderrechtskonvention zur Abstimmung zu bringen. Eine Art Kinderrechtskonvention „light“, aus 45 Artikel werden dann eben 6 Artikel!

Dieses Vorhaben der Regierungsparteien ist abzulehnen!

Wie kann man ein Kinderrecht gegen ein anderes abwägen und entsorgen? Österreich hat die Kinderrechtskonvention 1992 ratifiziert - 18 Jahre später finden die Politiker noch immer nicht den Mut, die komplette Kinderrechtskonvention in die Verfassung zu übernehmen! Selbst wenn es die verantwortlichen Personen schaffen sollten und sich zu mehr als der österreichischen Kinderrechtskonvention „light“ durchringen, müssten in weiterer Folge rasch die Begleitgesetze geschaffen werden, die auch Sanktionen für die Personen vorsehen, die sich der Verletzung der Kinderrechtskonvention schuldig macht und gemacht haben. Die Verletzung der Kinderrechte darf nicht ein Kavaliersdelikt sein! Sie muss von der Gesellschaft als verachtenswertes Strafdelikt wahrgenommen werden! Die Kinderrechtskonvention muss unmittelbar anwendbares Recht vor Gericht / Verwaltungsbehörden werden!

(Franz Masser / Sigrid Klempa)

PDF Newsletter 12/2010 


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