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18.02.11 09:26 Alter: 13 yrs

Gemeinsame Obsorge verbindet

 

Linz (OTS) - „Das Gemeinsame vor das Trennende stellen!“ Ein Motto, dem wohl niemand etwas entgegenzusetzen hat. Außer jene Feministinnen, die sich sonst in allen Bereichen benachteiligt sehen, wollen von einer Gleichstellung der Männer nichts wissen. Sie warnen vor einem Automatismus bei der gemeinsamen Obsorge, obwohl sie selbst seit Jahrzehnten per Automatismus ohne Einzelfallprüfung, die alleinige Obsorge zugesprochen bekommen. Obwohl Frauen bei häuslicher Gewalt Männern um nichts nachstehen.

 

Seit Jahrzehnten werden Väter in Besucherrollen gedrängt, es wird der Mythos der armen Alleinerzieherin aufgebaut, es wird per Gesetz darauf geachtet, dass es offiziell keine Betreuung durch beide Elternteile gibt, dass sich selbst Mütter - wo der Vater einen wesentlichen Teil der Betreuung übernimmt - Alleinerzieherinnen nennen dürfen. Nur warum wird um die Roller einer armen Alleinerzieherin gestritten? Ganz einfach, wer diese Rolle inne hat, erhält alle sozialen Transferleistungen wie: Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe, Alleinerzieherabsetzbetrag,...Unterhalt vom anderen Elternteil.

 

Genau das ist der Grund warum Vätern seit Jahrzehnten ausgegrenzt werden, ihnen ihr Recht auf Familienleben vorenthalten wird. Der „Fall“ dieses Systems ist der wahre Grund, wovor diese Feministinnen Angst haben.

 

Die im Raum stehende Variante, wonach Väter erst um die gemeinsame Obsorge ansuchen müssten, ist strikt abzulehnen. Unendliche Konflikte und Streitigkeiten wären wieder die Folge. Erfahrungen zeigen, selbst wenn Väter in aufrechten Beziehungen das Thema gemeinsame Obsorge ansprechen, stoßen sie bei den Kindesmüttern im Regelfall auf blanke Ablehnung.

Einem ledigen Vater der die gemeinsame Obsorge erlangen möchte, egal ob getrennt lebend oder in Paarbeziehung, bleibt nur der Weg zu Gericht. Was ein Gang zu Gericht bedeutet haben die Vorsitzende der Familienrichter Mag. Täuble – Weinreich und Mag. Huber beim ersten Arbeitskreis zur Obsorge treffend formuliert: Mögen die Getrennten noch so friedvoll miteinander umgehen, in dem Moment, wo das Gericht einseitig angerufen wird, ist die Auseinandersetzung eröffnet und jegliche Verhandlungsbasis verloren.

 

Einzig und allein die automatische gemeinsame Obsorge kann die Interessen des Kindes und den Frieden zwischen den Eltern sicher stellen, somit den Weg für ein neues konfliktärmeres Familienrecht bereiten.

 

Rückfragehinweis:

info@vaterverbot.at www.vaterverbot.at/impressum.html


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