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04.03.11 21:04 Alter: 13 yrs

Gewaltschutz, ein Privileg der Frauen

 

Familiäre Gewalt, ein Problem unserer Gesellschaft, das wie unzählige Gewaltstudien belegen gleichermaßen Männer als auch Frauen betrifft. Obwohl auf der Täterinnen Seite ein leichter Überhang besteht und jeder zweite Trennungsvater Opfer weiblicher Gewalt wird, liefert die Hellfeldstatistik und die Statistik der Gewaltschutzzentren ein anderes Bild. Warum wir in der öffentlichen Wahrnehmung ein so verzerrtes Bild des Mannes als Täter vorfinden, hat viel Gründe:

  • Zum einen haben wir in Österreich eine hoch subventionierte Gewaltschutzindustrie, deren Finanzierung von öffentlichen Zuwendungen abhängig ist. Zur Sicherung dieser Zuwendungen wird auf männerfeindliche Kampagnen und Werbung gesetzt. Wie zum Beispiel die vom Frauenministerium mit hunderttausenden Euros unterstützte Kampagne „Verliebt, verlobt, verprügelt“, bei der Männer mit Steuergeldern pauschal als Gewalttäter hingestellt wurden. Zum andern liegt der Verdacht nahe, dass bewusst die Zahl der Täter nach oben korrigiert wird, um mehr Förderungen zu erhalten. Hierzu berichtetet erst letztes Jahr die Wiener Zeitung „...Gewalt-Daten umstritten - Polizei und Justiz konnten diese Zahlen bisher nicht bestätigen. Die Chefin der "Frauenhelpline", Maria Rösslhumer, musste sich nach einer Anzeige durch das Frauenministerium im Jahr 2006 Vorwürfe wegen angeblich nach oben korrigierter "Gewalt-Anrufe" gefallen lassen. Trotz umfangreicher Ermittlungen der Wirtschaftspolizei, verlief das Verfahren im Sand – und die damals neue Frauenministerin Doris Bures erhöhte das "Helpline"-Budget von 300.000 auf 850.000 Euro pro Jahr. …..Mit der Causa Rösslhumer muss sich das Parlament nach einer Anfrage der ÖVP-Abgeordneten Korosec und Maria Rauch Kallat 2008 nun neuerlich befassen: Diesmal hat FPÖ-Abgeordneter Norbert Hofer Aufklärung über die Niederschlagung des Verfahrens von Bures gefordert.“

     

  • Ein Grund ist die Parteilichkeit der vom Frauenministerium finanzierten Gewaltschutzzentren, an die sich Männer und Frauen wenden können die Gewalt erlebt haben. Nur welche Unterstützung hat ein Mann zu erwarten, der sich an eine dieser Beratungsstellen wendet? Ein Blick in die Statuten der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie liefert die Antwort. „§ 2 Zweck: ...Prävention von Gewalttaten im sozialen Nahraum und die Einrichtung von Interventionsstellen für die Opfer von familiärer Gewalt, insbesondere für Frauen, die Gewalt erleiden und deren Kinder.....die Durchführung und Unterstützung der Durchführung geeigneter sozialer und rechtlicher Maßnahmen, um gewalttätige Männer von weiteren Gewalttaten abzuhalten und die betroffenen Frauen und Kinder von Gewalt zu schützen.“.

     

  • Doch der Hauptgrund ist die Benachteiligung der Väter im Familienrecht. Eine Mutter die Gewalt erlebt, bringt diese selbstverständlich zur Anzeige und kann mit umfangreicher behördlicher Unterstützung rechnen. Ein Vater, der die erlebte Gewalt zur Anzeige bringt, hat kaum eine behördliche Unterstützung zu erwarten. Dafür hat er einen Rachefeldzug der gewalttätigen Mutter zu erwarten, die aus ihrer Position einer sicheren alleinigen Obsorge heraus ihm beliebig die Kinder vorenthalten und ihn damit erpressen kann. Eine gewalttätige Mutter hat kaum obsorgerechtliche Konsequenzen zu erwarten. Ein Vater, der sich als Gewaltopfer zur Wehr setzt, gilt augenblicklich als Gewalttäter, wird weggewiesen und hat in der Folge keine Möglichkeit mehr seine Kinder zu sehen. Dies führt dazu, dass Väter die erlebte Gewalt ohne Gegenwehr hinnehmen, da sie im Falle ihrer Selbstverteidigung Gefahr laufen, ihrerseits als Gewalttäter verurteilt zu werden. Bei der Deutschen Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“, gaben rund die Hälfte der männlichen Gewaltopfer an, dass sie sich in solchen Situationen nie gegen die körperliche Gewalt ihre Partnerin gewehrt hätten, zum Beispiel zurückgeschlagen hätten.

     

    Solange unser Familienrecht einen Elternteil automatisch mit der alleinigen Obsorge und der Betreuung der Kinder ausstattet und dieser sich seiner alleinigen Obsorge sicher sein kann, so lange wird der andere Elternteil zum potentiellen stillschweigenden Gewaltopfer. Wer diesem Gedanken nicht folgen kann, soll sich folgende Frage stellen. Wie viele Frauen, die Gewalt erlebt haben, würden diese zur Anzeige bringen, wenn ihnen der Vater aus Rache die Kinder für immer vorenthalten könnte?

    Wer sich also gegen eine automatische gemeinsame Obsorge und gegen einen gleichberechtigten Zugang beider Eltern zu ihren Kindern stellt, der billigt und fördert Gewalt in Familien, billigt und fördert Gewalt an Männern.

     


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