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02.05.10 22:02 Alter: 14 yrs

Deutschland: „Österreich, Schweiz am väterfeindlichsten in Europa“

 

Ledige Väter dürfen nicht diskriminiert werden.

Berlin. „Die Schweiz und Österreich sind die väterfeindlichsten Länder im europäischen Raum, Deutschland ist einen Hauch besser. Alle drei liegen deutlich hinter dem europäischen Mainstream.“ Ulrich Mueller, Direktor des Instituts für Medizinische Soziologie und Sozialmedizin der Universität Marburg und Bundesvorsitzender des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“, sieht in Deutschland den Gesetzgeber nach dem Straßburger Urteil vom vergangenen Dezember unter Handlungsdruck beim Sorgerecht und ist zuversichtlich, dass sich an der „Voreinstellung zugunsten der Mutter“ etwas ändert.

 

„Es ist sehr im Fluss.“ Auch Österreich und die Schweiz müssten nachfolgen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hatte im Fall Horst Zaunegger Deutschland die Diskriminierung unverheirateter Väter vorgeworfen. „Laut Urteil ist die grundsätzliche Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter ohne Prüfung mit der Menschenrechtskonvention nicht vereinbar“, so Mueller.

 

Die Regierung muss nun „nachsitzen“ und die Vorschriften entsprechend ändern, erste Reaktionen aus Berlin signalisierten keinen Widerstand mehr. Durch das Urteil in Straßburg ist eine Entwicklung angestoßen worden, auf die ledige Väter in Deutschland lang vergeblich gehofft hatten. Bisher kam ein gemeinsames Sorgerecht bei Unverheirateten nur zustande, wenn entweder das Paar heiratete oder die Mutter zustimmte – was im Fall des Musikers Zaunegger nicht passierte. Ansonsten liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter, es sei denn, diese ist „offensichtlich erziehungsunfähig“ – dann kann der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen. In der Praxis haben etwa 50 Prozent nicht verheirateter Eltern das gemeinsame Sorgerecht.

 

Vorbild Frankreich?

 

Trennt sich ein verheiratetes Paar, gibt es in Deutschland seit zehn Jahren die Regelung, dass das gemeinsame Sorgerecht automatisch weiterläuft – es sei denn, einer der beiden beantragt die Alleinsorge. Anders in Österreich, wo laut Mueller von Gerichts wegen eine Kindeswohlprüfung stattfinden muss. Dieser Punkt wurde in Deutschland vor zehn Jahren abgeschafft. Heute teilen sich 90Prozent der geschiedenen deutschen Eltern das Sorgerecht: „Das steigt und steigt.“

 

Bei unverheirateten Vätern verweist der Soziologe auf Großbritannien, wo man die Alleinsorge der Mutter lässt, dem Vater aber das Recht einräumt, die gemeinsame Sorge bei Gericht zu beantragen, wenn die Mutter nicht teilen will. In Frankreich wird automatisch allen nicht verheirateten Vätern das gemeinsame Sorgerecht gegeben, beide Eltern haben aber das Recht zum Widerspruch. „Erfahrung und Gerechtigkeitssinn sprechen für die zweite Lösung.“

 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2010)


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