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19.10.15 21:05 Alter: 8 yrs

(Wien) VfGH – VERBOT DER DOPPELRESIDENZ

 

(Wien) VfGH – VERBOT DER DOPPELRESIDENZ

Die „bewusst“ vergessene Regelung im Familienrecht (KindNamRÄG 2013)

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsgerichtshof die Politik zu einer Lösung zwingt, zu der diese sich selbst nicht durchringen kann.

Der befasste Gerichtshof ist daher gehalten demnächst wieder eine verpatzte Regelung im Familienrecht aufzuheben: Dem „Verbot der Doppelresidenz“, ein offizieller Wohnsitz der Kinder bei beiden Elternteilen und Aufforderung begleitende Gesetze (Melderechtsgesetz, Versicherungsrecht, Unterhalt, Wohnbaufördermittel, Steuergesetzen, Familienbeihilfen und Kindesunterhaltsleistungen) zu etablieren oder zu überarbeiten. Es ist die zwar gelebte, derzeit aber gesetzlich ausgeschlossene Praxis vieler getrennter Paare, die eine gemeinsame Obsorge für die Kinder gut schaffen. Wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage haben diese Eltern oft Schwierigkeiten im Alltag und leben in einer Grauzone, wenn nicht sogar illegal.

Das Wechselmodell (Doppelresidenz) ist bereits international als bestes Modell zum Wohle des Kindes etabliert und durch zahlreiche wissenschaftlich und anerkannte Studien untermauert.

Nach Empfehlung EGMR fordert nun auch der Europarat mit einstimmiger Mehrheit die Doppelresidenz als Standard und wurde durch ein Landesgericht dem VfGH vorgelegt. Das Verbot ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Rechtlich stützt sich das Gericht auf das Bundesverfassungsgesetz in der konsolidierten Fassung vom 14.05.2012, in denen die Rechte von Kindern anderen Gesetzen übergeordnet sind.

Das in der Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Kontakt zu Vater und Mutter ist eines der tunlichsten Kinderrechte und hat verfassungsrechtlichen Bestand. Es stützt sich auf das Recht zur „Achtung des Familienlebens“.

Die Gleichberechtigung beider Elternteile wäre juristisch einfach umzusetzen, jedoch frauenpolitisch nicht populär. Im vermeintlichen Interesse der Mütter wussten Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Frauenvertreterinnen, dies bis dato zu verhindern, sodass Väter und Mütter keine gleichberechtigten Quartiergeber ihrer Kinder sein dürfen. Hauptargument der Frauenvertreterinnen ist, das dies zu einem Unterhaltsausgleich im Verhältnis der Betreuungsleistung zum Nachteil der Mutter führen könnte. Frauenvertreterinnen sehen Alimente als Einkommen unter dem Motto „geht es der Mutter gut, geht es dem Kinde gut“. Sie vergessen, dass Alimente bestmöglich den Kindern zufließen und eingesetzt werden müssen und nicht dem Wohl der Mutter dienen soll.

Am Familien- und auch Justizministerium der ÖVP wird die rechtliche Basis zur Doppelresidenz nicht scheitern und sind für Gespräche offen. NEOS, FPÖ befürworten das Wechselmodell. Judit Schwentner der GRÜNEN will wegen des Unterhaltsausgleiches ausgedehnte Diskussionen, den Geld ist für Mütter „sehr heikel“.

SPÖ-Bundesrat Stefan Stennach: „Beim geteilten Sorgerecht ist die Erziehung des Kindes nicht nur Sache der Mutter, folglich müsste es auch vor dem Gesetzgeber offiziell die Möglichkeit geben, Doppelresidenzen zu führen“. Stennach hat bereits Anfang Oktober bei der Parlamentarische Versammlung des Europarats der Ratifizierung einer entsprechenden Resolution für Doppelresidenzen zugestimmt. Frauenressortchefin Heinisch-Hosek meldet gegen ihren Parteikollegen bereits massive Bedenken an.

Man darf nun gespannt sein, wann das verfassungsrechtlich verankerte Kinderrecht in den nationalen Regelwerken eingearbeitet und zur Anwendung kommt und über die längst überholte Klientelpolitik gestellt wird. Das Verbot könnte noch heuer, mit einer Reparaturfrist von 18 Monaten gekippt werden.

Aus dem Familienministerium heißt es, man müsse das bald zu erwartende Erkenntnis des VfGH abwarten.


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