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Wenn Träume wahr werden würden

In der heutigen Rechtssituation wird einem Elternteil die primäre Obsorge übertragen und der andere wird zu einem Besuchselternteil degradiert.
Diese Lösung ist aus Sicht des Kindeswohls die schlechtestmögliche Variante, es ist einem ständigen Dissozialisierungsrisiko und Loyalitätskonflikten ausgesetzt.
Aufgrund des Machtgefälles zwischen den Eltern werden ständig Konflikte heraufbeschworen, die sowohl das Kind als auch die Eltern belasten.
Ein Doppelresidenzmodel, bei dem sich beide Elternteile auf gleicher Augenhöhe befinden und die Kinder von beiden Elternteilen gleichberechtigt durch das Leben begleitet werden, würde viele dieser Probleme aus der Welt schaffen.

 

Was wäre, wenn beide Elternteile gleichberechtigt wären, wenn die Kinder eine Doppelresidenz hätten:

 

  • Die Loyalitätskonflikte der Kinder würden entfallen, sie müssten sich nicht mehr für einen Elternteil entscheiden.

  • Die Kinder würden mit beiden Elternteilen im Alltag aufwachsen und keinen der beiden Elternteile verlieren.

  • Es würde sich das Risiko von dissozialen Verhaltensmustern verringen, dem ein Kind ausgesetzt ist, das nur bei einem Elternteil aufwächst.

  • Kinder, die mit beiden Elternteilen aufgewachsen sind, sind laut Studien stabiler, ausgeglichener und haben ein grösseres Selbstwertgefühl.  

     

  • Es würde weder die Mutter noch der Vater den Kontakt zu ihrem geliebten Kind verlieren.

  • Der intensive Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen würde die Eltern-Kind Beziehung festigen.

  • Der Wegfall des Machtgefälles würde Konflikte verringern und zu einem Dialog führen, bei dem das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

  • Es würde keinen Machtmissbrauch mehr geben, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.

  • Beide Elternteile würden die Entwicklung ihrer Kinder gleichermaßen miterleben und bereichern.

  • Es würde zu Erleichterungen im Beruf kommen, die Wiedereinstiegsprobleme der Mütter würden fast entfallen,

  • Betreuungszeiten bei Erkrankung des Kindes und die Abholung aus der Tagesbetreuung könnten aufgeteilt werden. Dies würde zu einer Entlastung führen.

  • Beide Elternteile hätten ausreichend Zeit für sich und könnten leichter wieder in einer neuen Partnerschaft glücklich werden.

  • Durch den weitgehenden Wegfall einer nennenswerten Unterhaltsleistung würde es zu weniger Konflikten zwischen den Eltern kommen.

  • Es würde das Risiko von sozialen Härtefällen verringert werden. 

     

www.doppelresidenz.at

Das Cochemer Modell

Vereinszeitung 6/2010 (Doppelresidenz Gemeinsame Obsorge Cool!!)

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