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Wie ein neues Unterhaltsrecht aussehen muss

Ein ideales Unterhaltsrecht betrachtet beide Elternteile als gleichwertig und bietet jedem Elternteil die gleiche finanzielle Chance seine Kinder zu betreuen. Für ein ideales Unterhaltsrecht ist nicht, wie bisher, eine Heerschar von Beamten notwendig, deren Aufgabe es ist festzustellen, ob nun der Vater ein paar Euro mehr oder wendiger zu zahlen hat.

Ein ideales Unterhaltsrecht bietet Trennungseltern möglichst wenig Angriffsfläche für Elternstreitigkeiten. Es stellt für jeden Elternteil ein garantiertes Existenzminimum sicher, egal ob Vater oder Mutter.

Heute bekommt die Mutter fast automatisch die volle Betreuung der Kinder zugesprochen. Väter kommen erst zu einer hohen Kinderbetreuungsquote, wenn bei voller Kinderbetreuung ein ausreichend hoher Unterhalt von ihnen erpresst wurde. Daher muss bei Trennungen automatisch von einer gleichwertigen Betreuung durch beide Elternteile ausgegangen werden, es fließt kein Unterhalt zwischen den Eltern. Wenn jetzt die Frauenvertreterinnen aufschreien, den Fall einer gleichwertigen Betreuung durch beide Elternteile gibt es in der Praxis nicht, so ist zu entgegnen, weil es ihn im österreichischen Gesetz nicht geben darf. Sollten sich diese Frauen die Frage stellen, warum in Österreich ein Frauenwahlrecht eingeführt wurde, obwohl es in Österreich scheinbar keinen Bedarf gab, denn schließlich ging keine einzige Frau vor der Einführung des Wahlrechts zu einer Wahl.Wenn jetzt die Frauenvertreterinnen aufschreien, den Fall einer gleichwertigen Betreuung durch beide Elternteile gibt es in der Praxis nicht, so ist zu entgegnen, weil es ihn im österreichischen Gesetz nicht geben darf. Sollten sich diese Frauen die Frage stellen, warum in Österreich ein Frauenwahlrecht eingeführt wurde, obwohl es in Österreich scheinbar keinen Bedarf gab, denn schließlich ging keine einzige Frau vor der Einführung des Wahlrechts zu einer Wahl.

 

Wollen Eltern eine andere Betreuungsquote vereinbaren, so können sie diese im Fall ihrer Einigung bei Gericht absegnen lassen, bis dahin gilt die 50/50 Regelung. In diesem Fall gilt:

Um die Berechnung zu vereinfachen und das Konfliktpotential zu reduzieren, beträgt die volle Unterhaltszahlung von 0-18 Jahren, 18% des Netto Einkommens, die maximal Grenze liegt bei 120% des Regelbedarfs. Unterhalt wird wie eine Lohnsteuer einbehalten und vom Staat - wie die Familienbeihilfe - in der Höhe des Regelbedarfs ausbezahlt. Somit bleibt strittigen Eltern keine Streit- und Klagemöglichkeit mehr, alle Behörden zur Festsetzung und Eintreibung des Unterhalts entfallen.

Es besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht beider Elternteile, das heißt, jeder Elternteil bezahlt bzw. bekommt Unterhalt für die Zeit, in der er seine Kinder in seinem Haushalt betreut.

Um einen allgemeinen Unterhalt in der Höhe des Regelbedarfs sicherzustellen, wird die Luxusgrenze bei 120% des Regelbedarfs festgelegt. Somit erfolgt ein Ausgleich zwischen Einkommensschwachen und Einkommensstarken. Mit diesem Ausgleich entfallen auch die heute üblichen Pfändungen unter das Existenzminimum.

Findet eine regelmäßige Betreuung mit Nächtigungen durch beide Elternteile statt, wird die anteilige Familienbeihilfe an beide Elternteile ausbezahlt. Verzichtet ein Elternteil auf die Möglichkeit seine Kinder regelmäßige zu betreue, so erfolgt die Auszahlung an den betreuenden Elternteil.

 

Beispiele:

 

Kind 10 Jahre, Regelbedarf 290€

Betreungsquote Vater 50% / Netto Gehalt 1700€/M.

Betreungsquote Mutter 50% / Netto Gehalt 1600€/M.

Kein Fluss von Unterhalt.

 

 

Kind 10 Jahre, Regelbedarf 290€

Betreungsquote Vater 20% / Netto Gehalt 800€/M.

Betreungsquote Mutter 80% / Netto Gehalt 900€/M.

Vater zahlt an Staat (Bei einem Gehalt von 800€ liegt das Existenzminimum bei 780€) = 20 €

Mutter zahlt an Staat: 900 mal 18% mal 20% (der Zeit) = 32,4 €

Mutter erhält vom Staat 290 - (80% von 290) = 232 €

Vater erhält vom Staat 290 - (20% von 290) = 58 €

Aus dem Sozialtopf werden 237,6 € entnommen.

 

 

Kind 10 Jahre, Regelbedarf 290€

Betreungsquote Vater 20% / Netto Gehalt 1800€/M.

Betreungsquote Mutter 80% / Netto Gehalt 1800€/M.

Vater zahlt an Staat: 1.800 mal 18% mal 80% (der Zeit) = 259,2 €

Mutter zahlt an Staat: 1.800 mal 18% mal 20% (der Zeit) = 64,8 €

Mutter erhält vom Staat 290 - (20% von 290) = 232 €

Vater erhält vom Staat 290 - (80% von 290) = 58 €

In den Sozialtopf werden 34 € einbezahlt.

 

 

Kind 10 Jahre, Regelbedarf 290€

Betreungsquote Vater 60% / Netto Gehalt 1500€/M.

Betreungsquote Mutter 40% / Netto Gehalt 3000€/M.

Vater zahlt an Staat: 1.500 mal 18% mal 40% (der Zeit) = 108 €

Mutter zahlt an Staat: Unterhalt übersteigt nach % Methode 290 € *120 => 290 mal 1,2 mal 60% (der Zeit) = 208,8 €

Mutter erhält vom Staat 290 - (40% von 290) = 116 €

Vater erhält vom Staat 290 - (60% von 290) = 174 €

In den Sozialtopf werden 26,4 € einbezahlt.

 

 

Kind 10 Jahre, Regelbedarf 290€

Betreungsquote Vater 20% / Netto Gehalt 1800€/M.

Betreungsquote Mutter 80% / Netto Gehalt 1800€/M.

Vater zahlt an Staat: 1.800 mal 18% mal 80% (der Zeit) = 259,2 €

Mutter zahlt an Staat: 1.800 mal 18% mal 20% (der Zeit) = 64,8 €

Mutter erhält vom Staat 290 - (20% von 290) = 232 €

Vater erhält vom Staat 290 - (80% von 290) = 58 €

In den Sozialtopf werden 34 € einbezahlt.

 

 

 

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