Grafik Abrundung

  • Ein Betreuungszeiten orientierter Unterhaltsausgleich, bemessen am Regelbedarf und nicht am tatsächlichen Einkommen.

Derzeit gibt es im untersten Einkommensdrittel große Probleme mit den Alimentationszahlungen.

Viele Väter sind mit den Zahlungen überfordert, rutschen unter das Existenzminimum. Einige finden sich in der Obdachlosigkeit wieder. Viele Mütter erhalten gar keine Alimente oder weit unter dem Regelbedarf bzw. sind von staatlichen Unterstützungen abhängig. Sie finden sich also unter der Armutsgrenze.

Im oberen Einkommensdrittel werden Alimentationen gezahlt, die teilweise weit über den tatsächlichen Bedarf des Kindes hinausgehen. Die Diskussion darüber, wem die Alimentationen zugute kommen, sorgt regelmäßig für Spannungen.

Väter fühlen sich übervorteilt, Mütter im Stich gelassen.

Um hier eine, den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder entsprechende Regelung zu finden, wird folgendes Modell vorgeschlagen:

Neudefinition und Berechnung des Regelbedarfes: Dzt. ist eine ca. 40 Jahre alte Berechnung in Gebrauch, die ständig durch Indexanhebungen verändert wurde und kaum mehr mit reellem Bedarf in Zusammenhang steht.

 

  • Neugestaltung der Unterhaltsregelung

Es besteht eine Unterhaltsverpflichtung beider Elternteile, bemessen an der Betreuungsleistung dem Kind gegenüber.

Der anteilige Unterhalt wird in der Höhe des Regelbedarfs vom Staat ausbezahlt.

Die anteiligen Unterhaltszahlungen werden von 0-18 Jahren, in der Höhe von 18% Einkommens,bis maximal 120% des Regelbedarfs von beiden Elternteilen an den Staat bezahlt.

Um einen allgemeinen Unterhalt in der Höhe des Regelbedarfs sicherzustellen, wird die Luxusgrenze bei 120% des Regelbedarfs festgelegt, es erfolgt somit ein Ausgleich zwischen Einkommensschwachen und Einkommensstarken.

Findet eine regelmäßige Betreuung mit Nächtigungen durch beide Elternteile statt, wird die anteilige Familienbeihilfe an beide Elternteile ausbezahlt. Findet keine regelmäßige Betreuung statt, erfolgt die Auszahlung an den betreuenden Elternteil.

Pfändungen unter das Existenzminimum sind nicht möglich, eine Anspannung eines Elternteils ist nur möglich, wenn dieser keiner Vollzeitbeschäftigung nachgeht und mit seinem Einkommen nicht den anteiligen Regelbedarf erzielt.


 

Beispiele:

Der Vater betreut ein Kind 10 Jahre zu 20% und die Mutter zu 80% bei einem Gehalt M. 900€ V. 800€ (Regelbedarf 290€).

Vater zahlt an Staat: Bei einem Gehalt von 800€ liegt das Existenzminimum bei 780€  = 20 €

Mutter zahlt an Staat: 800 mal 18% mal 20% (der Zeit) =  32,4 €

Mutter erhält vom Staat 290 - (80% von 290) = 232 €

Vater erhält vom Staat 290 - (20% von 290) = 58 €

Aus dem Sozialtopf werden 237,6 € entnommen.

 

Der Vater betreut ein Kind 10 Jahre zu 20% und die Mutter zu 80% bei einem Gehalt von je 1.800 € (Regelbedarf 290€).

Vater zahlt an Staat: 1.800 mal 18% mal 80% (der Zeit) =  259,2 €

Mutter zahlt an Staat: 1.800 mal 18% mal 20% (der Zeit) =  64,8 €

Mutter erhält vom Staat 290 - (20% von 290) = 232 €

Vater erhält vom Staat 290 - (80% von 290) = 58 €

In den Sozialtopf werden 34 € einbezahlt.

 

Der Vater betreut ein Kind 10 Jahre zu 60% und die Mutter zu 40% bei einem Gehalt M. 3000€ V. 1500€ (Regelbedarf 290€).

Vater zahlt an Staat: 1.500 mal 18% mal 40% (der Zeit) = 108 €

Mutter zahlt an Staat: Unterhalt übersteigt nach % Methode 290 € *120 => 290 mal 1,2 mal 60% (der Zeit) = 208,8 €

Mutter erhält vom Staat 290 - (40% von 290) = 116 €

Vater erhält vom Staat 290 - (60% von 290) = 174 €

In den Sozialtopf werden 26,4 € einbezahlt.

 

Grafik Abrundung