Ein Umgangsrecht besteht aus annähernd gleich dauernden Elternzeiten. Ein Rechtssystem bei dem ein Elternteil in eine Besucherrolle gedrängt wird muss abgeschafft werden, da sie unnatürlich und widersinnig ist. Ein Vater und eine Mutter können nicht Besucher sein. Eine große Zahl von Experten spricht sich für eine Betreuung der Kinder durch beide Elternteile aus.
Die derzeitige Rechtsgepflogenheit geht auf Meinungen zurück, die im gewandelten Gesellschaftsbild nicht mehr der gesellschaftlichen Realität gerecht wird. Wechselseitige Emanzipation, Väterkarenz etc. haben das Engagement in der Eltern-Kind-Beziehung gewandelt. Männer kümmern sich um ihre Kinder, bauen tiefe Beziehungen zu ihnen auf, Frauen stehen im Berufsleben, minimieren die Unterbrechung ihrer Karriere. Die Lücken werden zunehmend durch die Väter gefüllt, die traditionelle Rollen in der Kinderversorgung übernommen haben.
Nach Trennungen, bei denen Kinder zu Machtmitteln geworden sind, werden oft diese Bindungen zerstört, die Beziehungsbilder der Kinder durch Manipulation verzerrt. Über die Zwischenstufe der Besuchsregelung tritt, da kein gemeinsames Leben und Alltag zeitlich mehr möglich ist, Entfremdung und schließlich der Abbruch der Beziehung ein.
Dagegen ist und erklärt sich unser Rechtssystem als weitgehend machtlos..
Das Prinzip der Doppelresidenz (siehe wie in beinahe ganz Rest-Europa) stellt eine Prämisse in den Raum, die weniger Konfliktpotential bietet, da die Frage des Verbleibes und der primären Zugehörigkeit außer Frage gestellt wird.
Das Kindeswohl ist in diesem Fall vom Prinzip her gewahrt, da Kinder beider Eltern bedürfen. Dies stellt eine wissenschaftlich gefestigte Tatsache dar. Kinder erfahren damit eine kontinuierliche, geschlechtsspezifische Interaktion über die Dauer ihrer Entwicklung bis zum Erwachsenen. Dieses, im Gegensatz zur monogeschlechtlichen Identifikation (Modell „allein erziehende Mutter“) oder wechselnde Identifikationspersonen durch Partnerwechsel oder Ersatzvatersuche.