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Echte Männer gehen in Karenz



(Foto: HBF/Andy Wenzel)

Bereits seit einem Jahr ist die Debatte um die gemeinsame Obsorge in vollem Gang. Die Väterbewegung tritt schon lange für das Recht der Kinder, von Vater und Mutter gleichwertig durch das Leben begleitet zu werden, ein. Der größte Widerstand gegen diese Forderung kommt von den SPÖ-Frauen. Nun unternimmt jedoch Frau BM Heinisch-Hosek einen ersten, mutigen Schritt in die richtige Richtung! Sie kreiert mit ihrer 500.000 Euro schweren Medienkampagne neue Standards und räumt mit längst überholten Vorurteilen auf, die immer wieder als Argumentationshilfen männerfeindlicher Frauen dienen. Zuweisungen wie: Männer seien faul, autoritär oder gar gewalttätig und daher nicht geeignet, emotionale Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Erstmals wird aufgezeigt, dass Männern aller Bildungs- und Einkommensschichten zugetraut wird, ihre Kinder - ja sogar Kleinkinder - zu betreuen. Durch diese Kampagne hat das Image der engagierten Väter, die es auch jetzt schon in großer Anzahl gibt (mit oder ohne Väterkarenz), eine völlige Neupositionierung erfahren - hin zum verantwortungsbewussten, gefühlsorientierten Lebensbegleiter seiner Kinder!

Trotz dieser positiven Entwicklung darf die Initiative der Bundesministerin nicht unkritisch gesehen werden, denn der Aufruf zur Väterkarenz muss gesetzliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn der „echte Mann“ in Karenz gehen will, darf Väterkarenz nicht vom Einverständnis der Mütter abhängig sein. Eine Väterkarenz hat ein reduziertes Karenzeinkommen zur Folge, Unterhaltspflichten werden derzeit nicht auf das reduzierte Einkommen angepasst.

Väterkarenz bewirkt eine noch stärkere emotionale Bindung zwischen Kindern und Vätern.

Im Trennungsfall darf dann jedoch der Vater, der zuvor die gemeinsamen Kinder Tag und Nacht betreut hat, diese nur noch stundenweise sehen. Auch Nächtigungen beim Vater widersprechen dann plötzlich dem Kindeswohl.

Daher ist eine automatische gemeinsame Obsorge und im Falle einer Trennung das Doppelresidenzmodell gesetzlich zu verankern. Aufruf zur Väterkarenz ist ein Bekenntnis zum Vater, als eine der Mutter gleich gestellte Bezugsperson, die auch nach einer Trennung nicht entsorgt werden darf!

PDF Newsletter 11/2010

Relevante Seiten:

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www.vaterverbot.at/karenz2010.html
www.maennerinkarenz.at
www.facebook.com/maennerinkarenz


Ich war ein Karenz-Vater

Anton P. erzählt:

Ich war bei meinem zweiten Kind ein halbes Jahr in Karenz (von 1 ½ bis 2). Mein Sohn kam unehelich zur Welt. Ich hatte keine Obsorgerechte. Die Mutter verweigerte mir dafür, trotz Lebensgemeinschaft, von Anfang an ihre Zustimmung. Die damit verbundenen Vorrechte wollte sie nicht aus der Hand geben. Um mehr Zeit für das Kind zu haben und die Mutter zu unterstützen reduzierte ich meine Arbeitszeit bereits nach der Geburt auf 30 Stunden. Nach dem Karenz reduzierte ich nocheinmal auf 25 Stunden. Als unser Sohn 3 Jahre alt war trennten wir uns und entschieden uns für das Modell der Doppelresidenz. Nachdem sie vier Jahre später plötzlich arbeitslos wurde forderte sie Alimentationen ein und reduzierte meine Beziehung zu meinem Sohn auf einmal alle 14 Tage.



H****** G***** erzählt:

Mein LG hat schon Kinder für die er Alimente bezahlt.
Wir haben nun ein gemeinsames Kind. Zur Zeit ist mein LG in Karenz, ich geh wieder voll arbeiten und wir bezahlen die Alimente in gleicher Höhe weiter wie zuvor.
Wenn mein LG dann wieder in seinen Job einsteigt wird er aber nur mehr 75% arbeiten, da sonst die Versorgung unserer gemeinsamen Tochter nicht gewährleistet ist. Ich habe aber in meinem Job aus mehreren Gründen keine Möglichkeit zu reduzieren, daher macht mein LG das.
Wenn er die Alimente in gleicher Höhe weiterzahlen muß, dann geht er bei 75% nur mehr dafür arbeiten und es bleibt ihm selbst gar nix mehr...



Kurt Heiligenmann erzählt:

Trotz vertauschter "klassischer" Rollen, ich war zwei Jahre in Karenz, Mutter machte Karriere, und trotzdem ich von Geburt an täglich voll für meine Kinder da war existiere ich vor dem (Un-)rechtsstaat als Vater überhaupt nicht, habe nach der Trennung meine Kinder monate lang nicht mehr gesehen, musste mir in jahrelangen Gerichtsverfahren eine minimales Umgansrecht erkämpfen, eine gemeinsame Obsorge hatte ich damals als auch Heute nicht. Als Vater existiere ich Heute nicht mehr, sehr wohl aber als Zahler der auf ein Gehalt angespannt wird das 30% über dem höchsten jemals erhaltenen Gehalt liegt...die Argumentation dafür ist so grotesk dass ich es keinem Übel nehme der es nicht glaubt, auch ich hätte es nicht geglaubt bevor ich es selbst erlebt habe. Ich kann jeden Mann nur dringendst davor warnen sich darauf einzulassen in Österreich Vater zu werden bei der herrschenden "Rechts"lage .



Marko Johann erzählt:

Mein Name ist Marko Johann und ich leiste für zwei außereheliche Kinder Unterhalt.
Im Jahr 2005 habe ich meine jetztige Ehefrau geheiratet und habe mit Ihr im Jahr 2007 ein Kind bekommen.
Um die Bindung zu meinem Kind zu festigen, bin ich am Mai 2008 in Karrenz gegangen. Ich sucht beim zuständigen Gericht um Neuberechnung, bzw. Berücksichtigung bei der Unterhaltsberechnung an. (Einkommen Karrenz ca. € 600) Summa sumarum wurde der mögliche Verdienst als ********* im Schichtdienst herangezogen. Berücksichtigt wurde lediglich das 1 % für meinen Sohn und da einer meiner Außerehelichen Söhne eine Höhere Stufe erreichte, wurde das zu Gunsten der Kinder berücksichtigt. (Dann kann sie nichts nachfordern) Wie gesagt: Verdienst € 600, Zahlung € 560,--. (Kredit wurde nicht berücksichtigt, da ich meine jetztige Frau auf Unterhalt klagen kann)



Josef Gabauer erzählt:

Ich war selbst 18 Monate in Karenz und habe unsere Tochter Tag und Nacht betreut. Nach der Trennung musste ich über gerichtliche Entscheide ein Besuchsrecht erwirken. Die Kindesmutter wollte mir unter keinen Umständen meine Tochter über Nacht geben. Die Jugendwohlfahrt hat gemeint, es reiche vollkommen aus wenn das beim Vater nur alle 14 Tage nächtigt - da es nicht Standard sei, das ein Kind bei dem KV wöchentlich übernächtigt. Erst als meine Tochter älter wurde, konnte ich gegen den Widerstand der JWF und der Mutter ein wöchentliches Umgangsrecht mit Nächtigungen erwirken. Zuerst Karenz, dann Besucher...



P**** R**** erzählt:

Ich bin ein 43-jähriger Ingenieur, der 12 Jahre lang verheiratet war und zusammen mit meiner Ex-Frau zwei gemeinsame Kinder (Patrick, 13 und Sandra, 9) hat und im Jahre 2007/2008 ein Einfamilienhaus in Wien 22 gebaut hat. Mit unserer Tochter Sandra, war ich, als einer von ganz wenigen Vätern in Österreich, 2002 in Vollkarenz (und bin stolz darauf).

Ich bin ein unbescholtener, österreichischer Staatsbürger, der kein Alkohol- oder Gewaltproblem hat. Im Gegenteil werde ich von meinen Freunden und Bekannten, als „konfliktvermeidend“ beschrieben. Ich ging immer einer geregelten Tätigkeit nach und bin auch z.Zt. seit über 5 Jahren bei einem renommierten Unternehmen beschäftigt. Ich zahle regelmäßig Steuern und meine einzigen Gesetzes-Verletzungen betreffen Falschparken oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ich verspiele kein Geld, habe meine Ex-Frau niemals (auch nicht in Gedanken) betrogen und liebe meine Kinder so, wie es sein sollte.

Trotzalledem zerstörte 2008 meine Ex-Frau, aus Gründen, die sich nur in ihrem Kopf abspielen, unsere Familie. Seitdem werde ich vor Gericht und vor den Kindern von ihr kriminalisiert und meine geliebten Kinder (und ich) leben in einem Albtraum, der „PAS“ (Parental Alienation Syndrom = Entfremdung der Kinder durch die eigene Mutter) heißt. Leider muss ich auch noch ohnmächtig mitansehen, dass die rechtliche Situation für Trennungsväter in Österreich inakzeptabel ist und meiner Meinung nach dringender Handlungsbedarf bei der Gesetzesgebung besteht.

Im 13. Jahr unserer Ehe (07/2008) kam es, unter unschönen Begleitumständen (Frau ließ mich unter Angaben falscher Behauptungen wegweisen, erwirkte eine Verfügung und verhinderte 6 Monate jeglichen Kontakt zu meinen Kindern) und ich wurde zur „einvernehmlichen“ Scheidung genötigt. In der Hoffnung dadurch mein Recht auf regelmäßigen Umgang baldigst durchzusetzten, ging ich darauf ein (03/2009). Leider blieb meine Ex-Frau vor Gericht bei Ihrer, schon vorher erfolgreichen Strategie der Unwahrheiten.



Anonym erzählt:

Ich war ein halbes Jahr in Kinderkarenz, am Ende der Karenz-Töchterchen war 3-geschieden. Die Mutter hat die gemeinsame Obsorge verweigert und ein Jahr lang Probleme gemacht,was sich auch aufs Kind ausgewirkt hat(Spital). Dann hab ich den Hut draufghaut und meine Tochter 2 1/2 Jahre nicht gesehen. Auf meine Initiative gab es ein halbes Jahr begl. Besuchsrecht-hat mich 36.-/Std. gekostet. Die Mutter kennt meinen Dienstplan, daher wird der Sommerurlaub so gelegt,dass wenn ich da bin sie auf Urlaub, und wenn ich auf Dienstreise bin, sie im Urlaub sind. Das schöne ist: meine Tochter freut sich schon darauf wenn ich sie das nächste Mal abhole.



Andreas Gierlinger erzählt:

Mit der Mutter meines 2. Kindes bin ich seit heuer verheiratet. Leider bin ich aufgrund meiner gebrechens (Bandscheibe) schon seit knapp 3 Jahren zuhause. Bei meinem 2. Kind war ich auch in Karrenz. Dieses wird jetzt unter anderem vom Jugendamt für mein 1. Kind gegen mich verwendet. Es heist das ich für mein 2. Kind eine 100% Kindesbetreuung gewährleistet hätte und dies gegenüber meinem 2. Kind unrecht wäre. Ist etwas komisch, wie kann ich für jemand zu 100% da sein wenn dieser nicht einmal in meinem Haushalt lebt und die Mutter permanent das Besuchsrecht vereitelt!?

Bei meinem 1. Kind war ich nicht in Karrenz, wäre aber auch geplant gewesen. Meine Ex ist ein paar Monate davor abgehauen. Ich war aufgrund der vereitelten Besuchsrechte schon öfters vor Gericht, wo ich auch immer Recht bekommen habe. Doch das hat sehr wenig Sinn wenn es für die Mutter keine Folgen hat. Eine gemeinsame Obsorge hätte ich meiner Ex schon des öffteren vorgeschlagen. Sie hat des öffteren ihren Job aufgrund der häufigen Pflegeurlaube verloren und ich wollte ihr etwas entgegenkommen. Dies lehnt Sie aber ab weil sie denkt das es den Unterhalt schmälern würde oder weil ich dann das Recht hätte meine Tochter jederzeit sehen zu können.

Nun ist es so das ich meine Tochter gar nicht mehr sehe weil ich einfach aufgegeben habe, ohne Kraft kann man einfach nicht mehr Kämpfen! Schon gar nicht wenn sowieso die Aussichten auf positive Änderung seitens Gericht gleich Null ist!

Nun wäre mir ein geteiltes Sorgerecht sehr wohl willkommen! Damit ich endlich meine Tochter wieder sorgenfrei sehen kann!

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