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Luxusgrenze

Luxusgrenze bedeutet, dass unabhängig von der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen keiner Unterhaltserhöhung mehr
stattgegeben wird. Nach ständiger OGH-Judikatur ist auch eine zu begründende Überschreitung im Einzelfall möglich, eine starre Begrenzung wird abgelehnt. Grundsätzlich liegt die Luxusgrenze zwischen dem 2-fachen und 2,5- fachen Regelbedarf.
Bei Kindern unter 10 Jahren ist in der Regel beim 2-fachen des Regelbedarfs die Grenze zu ziehen.
Nach Entscheidung des OGH ist auch der Luxusunterhalt wegen des Bezuges der Familienbeihilfe von der der festzustellenden Luxusgrenze weg zu kürzen.

 

Regelbedarfssätze für 2009.

Bei einem Alter

Regelbedarfssatz in €

Luxusgrenze von

Luxusgrenze bis

von 0 bis 3 Jahren

€ 176,00

€ 352,00

€ 440,00

bis 6 Jahren

€ 225,00

€ 450,00

€ 562,50

bis 10 Jahren

€ 290,00

€ 580,00

€ 725,00

bis 15 Jahren

€ 333,00

€ 666,00

€ 832,50

bis 19 Jahren

€ 391,00

€ 782,00

€ 977,50

bis 28 Jahren

€ 491,00

€ 982,00

€ 1.227,50

 



 

 

 

 

 

 

 

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