Im Rahmen eines sozialwissenschaftlichen Projekts der UNI- Klagenfurt, führte Mag. Alexander Sandor, in Zusammenarbeit mit dem Verein vaterverbot.at eine Befragung zu den Auswirkungen der Familienrechtsreform 2012 durch.
Wie die ersten Zwischenergebnisse zeigen, haben bisher nur 25% der Väter, welche einen Antrag gestellt haben, die gemeinsame Obsorge zugesprochen bekommen.
Mehr als 50% der Antragsteller, welche bereits eine Gerichtsverhandlung hatten, gaben an, dass sie aufgrund ihres Antrags missbräuchlich (also ohne Grund) mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs oder ähnlichem konfrontiert wurden.
Obwohl im Rahmen der Familienrechtsreform immer wieder von Rechtssicherheit bei der Antragstellung die Rede war, gab der Großteil der Befragten an, dass von den Gerichten keine provisorische Umgangsregelung, wie im Gesetz vorgesehen, getroffen wurde. Was dazu führt, dass nur 33% der befragten Väter ein ihrer Meinung nach ausreichendes Kontaktrecht zu ihren Kindern haben.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, was als Hintertüre zum legalen Kindesentzug eingeführt wurde, erfreut sich bei Müttern offensichtlich großer Beliebtheit. So gaben 58% der Befragten an, dass damit ihr Umgangsrecht sabotiert wurde.
Fazit: So lange es keine echten Reformen gibt, darf es einen nicht wundern, wenn der Großteil der Befragten keine Verbesserungen nach der Familienrechtsreform erkennen kann.
Auswirkungen der Familienrechtsreform 2012
Ergebnisse
Anzahl der Befragten:
426
Alter
Antwort
Anzahl
Prozent
bis 25
14
3.29%
26-35
73
17.14%
36-45
161
37.79%
über 45
123
28.87%
Geschlecht
Antwort
Anzahl
Prozent
weiblich (F)
32
8.42%
männlich (M)
339
89.21%
keine Antwort
9
2.37%
Bundesland (Wohnort meines Kindes/ meiner Kinder)
Antwort
Anzahl
Prozent
Burgenland
11
2.58%
Kärnten
22
5.16%
Niederösterreich
78
18.31%
Oberösterreich
70
16.43%
Salzburg
26
6.10%
Steiermark
42
9.86%
Tirol
28
6.57%
Vorarlberg
11
2.58%
Wien
80
18.78%
Haben Sie einen Antrag auf gemeinsame Obsorge für Ihr Kind gestellt oder haben es noch vor?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja (Y)
154
46.25%
Nein (N)
171
51.35%
keine Antwort
8
2.40%
Wann haben Sie einen Antrag auf gemeinsame Obsorge für Ihr Kind/ Ihre Kinder gestellt bzw. haben es noch vor?
Antwort
Anzahl
Prozent
Februar 2013
57
13.38%
März 2013
16
3.76%
April 2013
7
1.64%
Mai 2013
3
0.70%
Juni 2013
6
1.41%
noch im Jahr 2013
47
11.03%
evt. im Jahr 2014 oder später
14
3.29%
Warum nicht?
Ich habe die alleinige Obsorge
7
1.64%
Wir haben bereits die gemeinsame Obsorge
46
10.80%
Ich rechne mir keine Chancen auf positive Erledigung meines Antrages aus
64
15.02%
Ich habe bis jetzt zuwenig bzw. unzureichende Informationen über die Möglichkeit einer Antragsstellung erhalten
20
4.69%
Um das derzeit (gute) Einvernehmen mit der/ dem obsorgeberechtigten/m Kindesmutter/ Kindesvater nicht zu stören
32
7.51%
Die Art der Obsorgeregelung hat keinen Einfluss auf die Kontakthäufigkeit oder _qualität zwischen mir und meinem Kind
45
10.56%
Mein Kind soll auf keinen Fall (wieder) mit dem Gericht konfrontiert werden
39
9.15%
Sonstiges (bitte rechts ergänzen)
26
6.10%
Wurde in der Obsorgeverhandlung das Modell der Doppelresidenz angesprochen?
Antwort
Anzahl
Prozent
ja
13
3.05%
nein
50
11.74%
hatte noch keine Verhandlung
28
6.57%
Wurde das Modell der Doppelresidenz vom Gericht befürwortet?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja (Y)
7
53.85%
Nein (N)
6
46.15%
keine Antwort
0
0.00%
Haben Sie (aufgrund Ihres Antrages) bereits die gemeinsame Obsorge zugesprochen bekommen?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja (Y)
22
24.72%
Nein (N)
67
75.28%
keine Antwort
0
0.00%
Wurden Sie nach Ihrem Antrag auf gemeinsame Obsorge missbräuchlich (also völlig unbegründet) mit Beschuldigungen wie sexuellem Missbrauch, Kindeswohlgefährdung usw... konfrontiert?
Antwort
Anzahl
Prozent
ja
44
10.33%
nein
31
7.28%
hatte noch keine Verhandlung
16
3.76%
Wurde nach der Antragstellung seitens der Behörden versucht, sofort eine (zumindest) provisorische Kontaktherstellung/regelung zu veranlassen bzw. wurde die aktuelle Situation des Umgangs überprüft?
Antwort
Anzahl
Prozent
ja
24
5.63%
nein
54
12.68%
hatte noch kein
11
2.58%
Hat ihr Kind/ Haben Ihre Kinder ausreichend Kontakt zu beiden Elternteilen?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja (Y)
110
33.03%
Nein (N)
214
64.26%
keine Antwort
9
2.70%
Warum nicht?
Antwort
Anzahl
Prozent
Keine/ Unzureichende Regelung des Umgangs durch das Jugendamt
76
17.84%
Keine/ Unzureichende Regelung des Umgangs durch das Gericht
94
22.07%
Getroffene Vereinbarungen werden nicht eingehalten
125
29.34%
Nichteinhaltung der Vereinbarungen wird trotz Information an das JuAmt/ Gericht nicht geahndet
92
21.60%
Persönliche Umstände (Beruf, Wohnort, geringe Motivation für Kontakt, Elternteil nicht verfügbar)
46
10.80%
Wird das Recht der Kinder auf den regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen durch das Recht des betreuenden Elternteils auf Niederlassungsfreiheit (d.h. Wegziehen) quasi sabotiert?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja (Y)
125
58.41%
Nein (N)
89
41.59%
keine Antwort
0
0.00%
Das neue Familienrecht bedeutet für mein(e) Kind(er)…
Antwort
Anzahl
Prozent
...eine Verbesserung
49
11.50%
...keine Veränderung
247
57.98%
...eine Verschlechterung
26
6.10%
Würden Sie es begrüßen, dass die gemeinsame Obsorge (automatisch) per Gesetz verordnet werden würde?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja (Y)
295
93.95%
Nein (N)
19
6.05%
keine Antwort
0
0.00%
Welche Folgen würde eine verordnete gemeinsame Obsorge Ihrer Meinung nach sich ziehen?
Antwort
Anzahl
Prozent
Unterhaltszahlungen würden pünktlicher erfolgen
38
8.92%
eine unnötige Verlängerung der Streitigkeiten
130
30.52%
Psychische Entlastung der Elternteile, da sie sich nicht jahrelang mit Rechtsverfahren beschäftigen müssten
254
59.62%
Wirtschaftliche Entlastung der Eltern durch kurze und schnelle Verfahren
212
49.77%
Wirtschaftliche Entlastung der Gesellschaft, da die Allgemeinheit nicht mehr über Steuermittel Unterstützungsmaßnahmen wie Verfahrenshilfen und diverse Sozialleistungen finanzieren muss
178
41.78%
Höhere Motivation bei den Unterhaltspflichtigen, sich für die Familie und (in weiterer Folge) für die Gesellschaft einzubringen
167
39.20%
Sind Sie der Meinung, dass das neue Familienrecht das von Österreich ratifizierte Recht von Kindern auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern (gemäß der UN-Kinderrechtskonvention) garantieren kann?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja (Y)
29
9.24%
Nein (N)
284
90.45%
keine Antwort
1
0.32%
Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, die entstehenden Fahrtkosten für den Umgang mit dem eigenen Kind nach dem "VerursacherInnenprinzip" (Wer mit dem Kind wegzieht, "verursacht" die große Entfernung zum anderen Elternteil und damit auch die Mehrkosten) aufzuteilen?
Antwort
Anzahl
Prozent
Ja (Y)
271
86.31%
Nein (N)
43
13.69%
keine Antwort
0
0.00%
Welche Verfahrensdauer würden Sie als "rasche Abwicklung" durch die Behörden bezeichnen/ akzeptieren?
Antwort
Anzahl
Prozent
1 Monat
177
41.55%
3 Monate
174
40.85%
6 Monate
30
7.04%
12 Monate
2
0.47%
2 Jahre
2
0.47%
Wären Sie für eine verpflichtende Mediation zur Lösungsfindung / Versuch für eine außergerichtliche Einigung, wenn selbständig zwischen den Eltern keine Lösung der Obsorgeangelegenheit / Kontaktrechtes gefunden wird?