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Die Auswirkungen der Familienrechtsreform 2012

Im Rahmen eines sozialwissenschaftlichen Projekts der UNI- Klagenfurt, führte Mag. Alexander Sandor, in Zusammenarbeit mit dem Verein vaterverbot.at eine Befragung zu den Auswirkungen der Familienrechtsreform 2012 durch.

Wie die ersten Zwischenergebnisse zeigen, haben bisher nur 25% der Väter, welche einen Antrag gestellt haben, die gemeinsame Obsorge zugesprochen bekommen.

Mehr als 50% der Antragsteller, welche bereits eine Gerichtsverhandlung hatten, gaben an, dass sie aufgrund ihres Antrags missbräuchlich (also ohne Grund) mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs oder ähnlichem konfrontiert wurden.

Obwohl im Rahmen der Familienrechtsreform immer wieder von Rechtssicherheit bei der Antragstellung die Rede war, gab der Großteil der Befragten an, dass von den Gerichten keine provisorische Umgangsregelung, wie im Gesetz vorgesehen, getroffen wurde. Was dazu führt, dass nur 33% der befragten Väter ein ihrer Meinung nach ausreichendes Kontaktrecht zu ihren Kindern haben.

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, was als Hintertüre zum legalen Kindesentzug eingeführt wurde, erfreut sich bei Müttern offensichtlich großer Beliebtheit. So gaben 58% der Befragten an, dass damit ihr Umgangsrecht sabotiert wurde.

 

Fazit: So lange es keine echten Reformen gibt, darf es einen nicht wundern, wenn der Großteil der Befragten keine Verbesserungen nach der Familienrechtsreform erkennen kann.

Auswirkungen der Familienrechtsreform 2012
Ergebnisse
Anzahl der Befragten:426
Alter
Antwort Anzahl Prozent
bis 25 14 3.29%  
26-35 73 17.14%  
36-45 161 37.79%  
über 45 123 28.87%  

Geschlecht
Antwort Anzahl Prozent
weiblich (F) 32 8.42%  
männlich (M) 339 89.21%  
keine Antwort 9 2.37%  

Bundesland (Wohnort meines Kindes/ meiner Kinder)
Antwort Anzahl Prozent
Burgenland 11 2.58%  
Kärnten 22 5.16%  
Niederösterreich 78 18.31%  
Oberösterreich 70 16.43%  
Salzburg 26 6.10%  
Steiermark 42 9.86%  
Tirol 28 6.57%  
Vorarlberg 11 2.58%  
Wien 80 18.78%  

Haben Sie einen Antrag auf gemeinsame Obsorge für Ihr Kind gestellt oder haben es noch vor?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 154 46.25%  
Nein (N) 171 51.35%  
keine Antwort 8 2.40%  

Wann haben Sie einen Antrag auf gemeinsame Obsorge für Ihr Kind/ Ihre Kinder gestellt bzw. haben es noch vor?
Antwort Anzahl Prozent
Februar 2013 57 13.38%  
März 2013 16 3.76%  
April 2013 7 1.64%  
Mai 2013 3 0.70%  
Juni 2013 6 1.41%  
noch im Jahr 2013 47 11.03%  
evt. im Jahr 2014 oder später 14 3.29%  

Warum nicht?
Ich habe die alleinige Obsorge 7 1.64%  
Wir haben bereits die gemeinsame Obsorge 46 10.80%  
Ich rechne mir keine Chancen auf positive Erledigung meines Antrages aus 64 15.02%  
Ich habe bis jetzt zuwenig bzw. unzureichende Informationen über die Möglichkeit einer Antragsstellung erhalten 20 4.69%  
Um das derzeit (gute) Einvernehmen mit der/ dem obsorgeberechtigten/m Kindesmutter/ Kindesvater nicht zu stören 32 7.51%  
Die Art der Obsorgeregelung hat keinen Einfluss auf die Kontakthäufigkeit oder _qualität zwischen mir und meinem Kind 45 10.56%  
Mein Kind soll auf keinen Fall (wieder) mit dem Gericht konfrontiert werden 39 9.15%  
Sonstiges (bitte rechts ergänzen) 26 6.10%  

Wurde in der Obsorgeverhandlung das Modell der Doppelresidenz angesprochen?
Antwort Anzahl Prozent
ja 13 3.05%  
nein 50 11.74%  
hatte noch keine Verhandlung 28 6.57%  

Wurde das Modell der Doppelresidenz vom Gericht befürwortet?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 7 53.85%  
Nein (N) 6 46.15%  
keine Antwort 0 0.00%

Haben Sie (aufgrund Ihres Antrages) bereits die gemeinsame Obsorge zugesprochen bekommen?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 22 24.72%  
Nein (N) 67 75.28%  
keine Antwort 0 0.00%

Wurden Sie nach Ihrem Antrag auf gemeinsame Obsorge missbräuchlich (also völlig unbegründet) mit Beschuldigungen wie sexuellem Missbrauch, Kindeswohlgefährdung usw... konfrontiert?
Antwort Anzahl Prozent
ja 44 10.33%  
nein 31 7.28%  
hatte noch keine Verhandlung 16 3.76%  

Wurde nach der Antragstellung seitens der Behörden versucht, sofort eine (zumindest) provisorische Kontaktherstellung/regelung zu veranlassen bzw. wurde die aktuelle Situation des Umgangs überprüft?
Antwort Anzahl Prozent
ja 24 5.63%  
nein 54 12.68%  
hatte noch kein 11 2.58%  

Hat ihr Kind/ Haben Ihre Kinder ausreichend Kontakt zu beiden Elternteilen?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 110 33.03%  
Nein (N) 214 64.26%  
keine Antwort 9 2.70%  

Warum nicht?
Antwort Anzahl Prozent
Keine/ Unzureichende Regelung des Umgangs durch das Jugendamt 76 17.84%  
Keine/ Unzureichende Regelung des Umgangs durch das Gericht 94 22.07%  
Getroffene Vereinbarungen werden nicht eingehalten 125 29.34%  
Nichteinhaltung der Vereinbarungen wird trotz Information an das JuAmt/ Gericht nicht geahndet 92 21.60%  
Persönliche Umstände (Beruf, Wohnort, geringe Motivation für Kontakt, Elternteil nicht verfügbar) 46 10.80%  

Wird das Recht der Kinder auf den regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen durch das Recht des betreuenden Elternteils auf Niederlassungsfreiheit (d.h. Wegziehen) quasi sabotiert?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 125 58.41%  
Nein (N) 89 41.59%  
keine Antwort 0 0.00%

Das neue Familienrecht bedeutet für mein(e) Kind(er)…
Antwort Anzahl Prozent
...eine Verbesserung 49 11.50%  
...keine Veränderung 247 57.98%  
...eine Verschlechterung 26 6.10%  

Würden Sie es begrüßen, dass die gemeinsame Obsorge (automatisch) per Gesetz verordnet werden würde?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 295 93.95%  
Nein (N) 19 6.05%  
keine Antwort 0 0.00%

Welche Folgen würde eine verordnete gemeinsame Obsorge Ihrer Meinung nach sich ziehen?
Antwort Anzahl Prozent
Unterhaltszahlungen würden pünktlicher erfolgen 38 8.92%  
eine unnötige Verlängerung der Streitigkeiten 130 30.52%  
Psychische Entlastung der Elternteile, da sie sich nicht jahrelang mit Rechtsverfahren beschäftigen müssten 254 59.62%  
Wirtschaftliche Entlastung der Eltern durch kurze und schnelle Verfahren 212 49.77%  
Wirtschaftliche Entlastung der Gesellschaft, da die Allgemeinheit nicht mehr über Steuermittel Unterstützungsmaßnahmen wie Verfahrenshilfen und diverse Sozialleistungen finanzieren muss 178 41.78%  
Höhere Motivation bei den Unterhaltspflichtigen, sich für die Familie und (in weiterer Folge) für die Gesellschaft einzubringen 167 39.20%  

Sind Sie der Meinung, dass das neue Familienrecht das von Österreich ratifizierte Recht von Kindern auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern (gemäß der UN-Kinderrechtskonvention) garantieren kann?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 29 9.24%  
Nein (N) 284 90.45%  
keine Antwort 1 0.32%  

Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, die entstehenden Fahrtkosten für den Umgang mit dem eigenen Kind nach dem "VerursacherInnenprinzip" (Wer mit dem Kind wegzieht, "verursacht" die große Entfernung zum anderen Elternteil und damit auch die Mehrkosten) aufzuteilen?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 271 86.31%  
Nein (N) 43 13.69%  
keine Antwort 0 0.00%

Welche Verfahrensdauer würden Sie als "rasche Abwicklung" durch die Behörden bezeichnen/ akzeptieren?
Antwort Anzahl Prozent
1 Monat 177 41.55%  
3 Monate 174 40.85%  
6 Monate 30 7.04%  
12 Monate 2 0.47%  
2 Jahre 2 0.47%  

Wären Sie für eine verpflichtende Mediation zur Lösungsfindung / Versuch für eine außergerichtliche Einigung, wenn selbständig zwischen den Eltern keine Lösung der Obsorgeangelegenheit / Kontaktrechtes gefunden wird?
Antwort Anzahl Prozent
Ja (Y) 252 80.25%  
Nein (N) 61 19.43%  
keine Antwort 1 0.32%  


 
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