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Verfasst am: 03. 03. 10 [11:04]
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guenter1150
Themenersteller
Dabei seit: 12.11.2009
Beiträge: 4
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Werde gerade mit einem Unterhaltsrückstand konfrontiert, welcher nicht gerechtfertigt ist. Ich bin mit € 1.400.- bis € 1.500.- im Rückstand, das Jugendamt schreibt mir € 2.192.- vor. Nach einem heutigen ´Telefonat mit dem Zuständigen, sagte mir dieser, dass er nicht genau sagen könne, wie es zu diesem Betrag kommt. Ich muss aber trotzdem den höheren Betrag sofort und auf einmal überweisen, ansonsten werde ich exekutiert. Desweiteren weiss ich seit heute konkret, dass ich im Vorjahr wesentlich weniger verdient habe als im Jahr davor und habe mir überlegt einen Antrag auf Unterhaltsreduktion zu stellen. Der Herr vom Jugendamt meinte dazu, dass dann ein Buchsachverständiger herangezogen wird und ich die Kosten dafür tragen müsse (genannte Summe: € 2000.- bis € €4.000.-). Auf die Frage ob es einen Sinn macht die ganze Angelegenheit einem Rechtsanwalt zu übergeben: "Das halten Sie nicht durch, denn das geht sicher in die zweite Instanz...." Ich darf mir also aussuchen, ob ich die € 2.192.- für meine Söhne überweise oder es einem Buchsachverständigen in den Allerwertesten schiebe. Ich glaube ich lebe im falschen Land |
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Verfasst am: 16. 03. 10 [22:33]
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anni21
Dabei seit: 30.09.2009
Beiträge: 67
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Hallo Günter, aus welchem Bundesland kommst du? Ich sammle haarsträubende Geschichten (ober) österreicher Jugendämter. An zeder(at)gmx[dot]at Lg. Grüße Anni L. |
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