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poka
Themenersteller
Dabei seit: 12.03.2010
Beiträge: 1
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da es für mich in österreich nach der scheidung keine möglichkeit mehr für ein normales, vernünftiges leben gibt, habe ich meine koffer gepackt und bin ausgewandert. (übrigens danke an die jugendbehörde das sie mir in den letzten monaten zumindestens 150 euro zum leben gelassen haben)
da ich mich aber meinen väterlichen pflichten (rechte gibt es sowieso keine) nicht entziehen möchte, werde ich den unterhalt für meine kinder aus dem ausland überweisen.
das problem ist aber, dass ich hier zwar glücklich bin, wie ein normaler mensch leben kann, aber bei weitem nicht das verdiene was ich in österreich verdient habe, bzw. verdienen könnte.
im internet habe ich von einer sogenannten "anspannungstheorie" gelesen.
ich werde den vom gesetz bestimmten prozentsatz meines monatlichen einkommens für den unterhalt meiner kinder überweisen, aber ich bin mir nicht sicher ob das den beamten genügt.
meine frage, inwieweit kann mich das staat belangen, wenn ich einfach nicht mehr verdiene, aber trotzdem glücklich bin?
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josefvater
Dabei seit: 28.01.2009
Beiträge: 156
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Hallo poka,
das ist gar nicht so ganz einfach zu beantworten, da immer zwei Staaten betroffen sind. Zum einen gibts die Anspannung wirklich, wo der Richter sagt, du könntest ja soviel verdienen wie du früher verdient hast. Wenn du aber irgendwie nachweisen kannst, dass du nicht nur deswegen ins Ausland gegangen bist, um dein Einkommen zu schmälern, dann schauts besser aus. Beispiel: du bist wegen einer neuen Familie bzw. Partnerschaft ins Ausland, oder du hast nicht selber gekündigt, sondern warst arbeitslos und hast im Ausland erst Arbeit gefunden etc. Jedenfalls ist es gut, wenn du den Unterhalt nach deinem Einkommen im Ausland berechnest und nach Österreich überweist, denn wenn du das nachweisen kannst, dann bist du wenigstens vor Verfolgung durch die Behörden in deiner neuen Heimat sicher. Denn es gibt zwischenstaatliche Abkommen zur Unterhaltseintreibung, die können sich auch recht bösartig auswirken. Grundsätzlich ist es aber nicht leicht für österreichische Behörden dein Einkommen im Ausland nachzuweisen und richtig zu berechnen. Das könnte ev. noch mit Anwälten oder Gutachtern teuer werden, da würde ich dir aber empfehlen, jede Zusammenarbeit von vorneherein zu verweigern. Du schickst deinen Einkommensnachweis, und damit basta.
alles Gute!
j,maitz@imnamendesvaters.at
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