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Verfasst am: 19. 03. 10 [07:30]
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Raimund1973
Themenersteller
Dabei seit: 21.01.2010
Beiträge: 48
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Ergebnis Tagsatzung Besuchsrecht
Nach nunmehr 4,5 Monaten Diskriminierung durch die Kindesmutter,
ich sah meine Tochter(5 Monate) nur sporadisch, bisher 2mal in diesem Jahr,
letztes Mal durfte ich sie nicht einmal in den Arm nehmen, usw..,
war es vor Kurzem soweit,
Tagsatzung Besuchsrecht am Bezirksgericht.
Aufgrund vieler Erzählungen, Berichten aus Medien, Internet usw.
musste ich feststellen, dass in fast Allen Fällen,
immer nur zu Gunsten der Kindesmutter entschieden wird.
Doch zu meiner, positiven, Überraschung,
und entgegen aller Einwände der Anwältin der Kindesmutter,
(ja, sie hat sich sogar einen Rechtsbeistand genommen, 14tägig war ihr Ziel),
war die Richterin Kinderfreundlich gesinnt und entschied folgendermassen.
"Ich darf meine Tochter 1mal pro Woche für 2 Stunden besuchen"
"Meine Eltern dürfen ihr Enkelkind alle 14 Tage
bzw. 1mal im Monat für 2 Stunden besuchen"
Da der Versuch seitens der Kindesmutter
(sie hat auch einen 5jährigen Sohn),
mit Vorwänden wie "sie habe 2 Kinder zu betreuen" usw.,
das Besuchsrecht auf 14tägig zu minimieren,
scheiterte(es war wie ein Schlag ins Gesicht für sie),
hoffe ich dass sie sich besinnt,
denn trotz Allem, war ich von Anfang an bemüht,
mich mit ihr in friedlichem Konsens zu einigen.
[Dieser Beitrag wurde 4mal bearbeitet, zuletzt am 19.03.2010 um 10:21.]
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Verfasst am: 18. 04. 10 [08:08]
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Raimund1973
Themenersteller
Dabei seit: 21.01.2010
Beiträge: 48
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Korrigiere, inzwischen ist ja der Schrieb gekommen:
Die väterlichen Großeltern werden ihr Besuchsrecht gemeinsam anlässlich
des Besuchsrechtes des Vaters ausüben. Die Großeltern sind berechtigt, die
Besuchsrechtstermine, die der Vater zuvor mit der Mutter vereinbart hat, auch zur
Ausübung ihres Besuchsrechtes zu nutzen.
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Verfasst am: 18. 04. 10 [08:46]
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Raimund1973
Themenersteller
Dabei seit: 21.01.2010
Beiträge: 48
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Seit 17.03. kam es 4x zu einem Treffen,
beim 1ten war meine Mutter mit(Papa war krank).
Die Mutter der KM ist natürlich IMMER dabei.
Ablauf:
Meine Mutter hielt die Kleine, dann ich, Baby fängt zu schreien an,
ich geb sie zu ihrer Mama, dort beruhigt sie sich,
meine Mutter will wieder, KM lässt die Kleine nicht mehr aus
und meint:"Habts sie eh schon gehabt."
Darauf ich:"Du bist nicht Besitzer, oder soll ich mich wieder ans JA wenden?"
Dann mischte sich die mütterliche Oma ein, es kam zu einem kleinen Streit,
danach blieb das Kind bei seiner Mutter, allerdings in meiner Reichweite sodass ich ihr das Händchen halten konnte.
Das 2te Treffen, NACH Zustellung des Beschlusses, verlief dann schon besser.
Wie durch ein aussergewöhnliches Ereignis,
war die KM so kooperativ wie noch nie seit der Trennung,
nur die Kleine mal 1 Minute mit Papa allein lassen spielts nicht.
Ich bekomm meine Tochter in die Arme gelegt ohne irgendeinen "spürbaren" Widerstand.
Und seitdem, muss ich sagen, läufts relativ gut, und ich hoffe dass es so bleibt.
Einziges, wirklich störende, mein Ex-Schwiegermonster, das sich ständig einmischt und die KM bevormundet, zieht jedesmal, wenn meine Eltern mitkommen,
einen Fotz(das taugt ihr überhaut nicht, dass sich die 2 nicht haben ausschalten lassen) und als Ausrede für ihre Anwesenheit hält mal ausnahmsweise nicht der grosse Halbbruder meiner Tochter her, sondern das Auto, das sie sich teilen.
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Verfasst am: 11. 05. 10 [11:30]
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Raimund1973
Themenersteller
Dabei seit: 21.01.2010
Beiträge: 48
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Kopie:
Ihre Frage auf meinparlament.at:
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Guten Tag! Fortsetzung meiner Anfrage vom 28.01.2010.
Inzwischen konnte ich, dank einer kinderfreundlichen Richterin, ein wöchentliches Besuchsrecht zu je 2 Std. erwirken(mit Hilfe einer Anwältin wurde Versucht den Konakt auf 14tägig zu minimieren), was auch im Grossen und Ganzen relativ gut funktioniert, bis jetzt. Per SMS wurde heute der, morgige, Termin abgesagt, die Kinder(gemeinsame 7 Monate alte Tochter und 5jähriger Sohn aus geschiedener Ehe) seien krank. Bei einem Telefonat mit Jugendwohlfahrt und Gericht sagte man mir, ich müsse das akzeptieren weil nicht überprüfbar. Anruf beim Kinderarzt erfolglos, die Kindesmutter hat dort scheinbar Auskunftsverbot erteilt. Da sich 9 Tage vor der Geburt der gemeinsamen Tochter, durch Besuch des Gerichtsvollziehers, und desweiteren durch die beschlossene Delogierung der Wohnung, Inkassobriefe in der Post, ect. das finanzielle Desaster der Kindesmutter und mütterlichen Grossmutter(sie leben seit ca.5 Jahren zusammen) herausstellte, und kein Einlenken zu erkennen war(weitere Lügen und
Geheimnisse), sah ich mich gezwungen die uneheliche Beziehung zu beenden um meine eigene Existenz zu retten. Nun frage ich, mit welchem Recht bekommt "diese" Mutter, automatisch, das alleinige Sorgerecht, welches Sie, unter Einfluss ihrer, als Vormund wirkenden, Mutter, ganz ungeniert als "Besitzschein" betrachtet und mich, den Vater mitsamt Familie, aus dem Leben unserer Tochter auszugrenzen versucht?
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Mit freundlichen Grüßen,
www.meinparlament.at
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Verfasst am: 18. 05. 10 [13:46]
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Raimund1973
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Dabei seit: 21.01.2010
Beiträge: 48
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Nachdem am 12.05.2010, wegen Krankheit des Kindes,
der Besuchsrechtstermin ausgefallen ist und ich bei der Kindesmutter
vor verschlossenen Türen stand, war es heute wieder so weit.
Gestern kam von der KM per SMS dass die Kleine noch immer krank ist,
wiederum erklärte ich, zu ihr zu kommen, was sie natürlich ablehnte.
Also fuhr ich auch heute wieder auf gut Glück dorthin,
niemand reagierte....bis ich Sturm läutete, ein Fenster ging auf
und die KM wollte in einem unfreundlichen, erbosten Tonfall wissen was ich will.
Was die Frage soll weiss ich nicht, ich war doch angekündigt.
Ich erklärte ihr, unser krankes Kind besuchen zu wollen, was sie ablehnte "Ich lass Dich aber nicht rein".
Nach einem heftigen Wortwechsel verliess ich aber doch den Platz der väterlichen Hochburg wo die Allmächtige residiert.
Anschliessend am Gericht, ich hätte gerne ein "Kranken"besuchsrecht, auch dass der KM die Macht(Obsorge) entzogen wird, erklärte man mir mit freundlichen Worten dass ich gacken gehn kann, denn das eine muss die KM wollen und fürs andere gehts dem Kind zu gut.
Fazit:
Bin froh dass wenigstens die Gesprächsbasis mit dem Bearbeiter und der SA des JA und mit der Richterin sehr gut ist, die können sich leider selbst nur an die Rechtslage halten.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 18.05.2010 um 13:54.]
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