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Verfasst am: 28. 04. 10 [17:39]
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auslandspapa
Themenersteller
Dabei seit: 26.02.2009
Beiträge: 19
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So, leider muss ich wieder bei Vaterverbot aktiv werden. Nachdem die letzten Monate halbwegs freidlich mit der KM verlaufen sind möchte sie nun dass ich mein Kind [wird im Mai 3 Jahre] nur mehr im Besuchscafe des Jugendamtes sehen kann. Die KM wohnt mit meiner Tochter in Bayern, ich in Wien. Der Aufwand meine Tochter für ein, zwei Stunden zu sehen wäre enorm für mich, vorallem in finanzieller Hinsicht. Ich betrachte das Besuchscafe als letzte aller Möglichkeiten, vorallem wenn es um Gewalt und sonstige Misshandlungen geht - davon ist aber keine Rede. Ich liebe meine Tochter und könnte ihr niemals etwas antun! Die KM behauptet allein meine Anwesenheit würde sie [die KM] extrem aggressiv machen und zu Wutausbrüchen treiben. Auf meine Frage ob sie schon mal an eine Therapie dachte kam die Antwort: 'Ja, aber dafür hab ich keine Zeit'. Kann ich ein Verfahren zu Feststellung des psychiatrischen Status einleiten mit angehängtem Obsorgeverfahren [dass ich die Obsorge erhalte]? Hat irgendjemand von Euch Erfahrung wie das zwischen Deutschland und Österreich läuft? Kann mir irgendwer mit Auskünften helfen?
Danke im voraus
lg
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Verfasst am: 28. 04. 10 [18:44]
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Werner
Dabei seit: 31.01.2009
Beiträge: 81
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Meine Erfahrung im Besuchscafe mit meinen Kindern war sehr negativ, da sie von meiner Ex auch gegen mich negativ eingestellt wurden.
Ich würde aber an deiner Stelle nichts unversucht lassen. Vielleicht kannst du den Besuch in Bayern mit Freunden oder Familienmitgliedern kombinieren, damit es nicht so teuer wird!
Im Besuchscafe können sich auf jeden Fall Sozialarbeiter von deinem liebevollen Umgang mit deinem Kind überzeugen.
Ansonsten kann ich dir nur mitteilen, das wir der Willkür von narzisstischen Frauen ausgelifert sind und es offensichtlich noch lange dauern wird, bis dir Justiz das begreift. Vor allem müssen wir jetzt noch mehr aufpassen, das wir nicht als Terroristen darbestellt werden!
Viel Glück in deinem Unglück und gib nie auf!
Ich sehe meine 4 Kinder nicht, schreibe ihnen aber Briefe und lasse sie meinem Akt bei Gericht beilegen,falls die Kinder eines Tages sagen, ich hätte nie etwas unternommen!
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Verfasst am: 29. 04. 10 [07:01]
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auslandspapa
Themenersteller
Dabei seit: 26.02.2009
Beiträge: 19
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Hallo werner,
Danke für deine Worte!
Ich dokumentiere mittlerweile auch jeden Versuch meine Tochter anzurufen - vorallem die Male wenn wieder mal das Tel. nicht abgenommen wird.
Dazu kommen noch Gesprächsnotizen.
Vielleicht werde ich das mal brauchen wenn die Sache vor Gericht gehen sollte. Ansonst hab ich eine gute Dokumentation die meine Tochter dann wohl in Form eines Buches zu ihrem 14. Geburtstag von mir bekommen wird.
Auch wenn verbrecherische Politiker glauben, sie können mich - nur weil ich meine Rechte einfordere - zum 'Terroristen' stempeln werde ich nichts unversucht lassen um für meine Rechte zu kämpfen.
lg
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Verfasst am: 18. 05. 10 [13:58]
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auslandspapa
Themenersteller
Dabei seit: 26.02.2009
Beiträge: 19
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Für alle die es interessiert:
Heute habe ich mit dem Jugendamt in Deutschland telefoniert. Nach deren Auskunft besteht die KM auf 'begleiteten Umgang' weil ich angeblich in der Zeit unserer Beziehung gewalttätig gegen sie gewesen wäre [das ist jetzt 4 Jahre her, die Beziehung]. Das ist völliger Unsinn. Jedenfalls weiss ich nun wie man mich dort einschätzt - nämlich als Gewalttäter - und ich werde mich gut vorbereiten um diesen Vorwurf zu entkräften. Diese Anschuldigung ist ja immerhin eine schwere und muss auch bewiesen werden können.
Was wäre eigentlich wenn ich behauptete die KM hätte mich mit einer ihrer zahlreichen Schusswaffen bedroht?
Jedenfalls weiss ich nun dass die Sache zumindest am JA läuft, um eine Gerichtsverhandlung wird vermutlich trotzdem kein Weg führen, obwohl mir das lieber wäre wenns mit Hirn auch mal ginge...
lg
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Verfasst am: 18. 05. 10 [15:33]
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Raimund1973
Dabei seit: 21.01.2010
Beiträge: 48
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mit dem vorwurf der gewalttätigkeit zu leben ist sehr schwer,
insbesondere die eigene unschuld nachzuweisen
aber da die mutter deines kindes selbst waffen hat,
könntest du natürlich den versuch wagen und ihr den vorwurf der gefährlichen drohung machen, oder mal in den raum stellen dass du dich bedroht fühlst, oder sowas,
vielleicht kannst du sogar sagen dass das kind gefährdet sei, dass du angst um euer kind hast
eine frage zu den waffen:
welche waffen sind das? legal gemeldet oder illegal?
ich geh mal davon aus dass bereits ein anwalt im spiel ist,
wie vertrauenswürdig erscheint er dir um mit ihm darüber zu reden?
vielleicht kann er dir tips geben
Alles Gute!!
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 18.05.2010 um 15:34.]
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