Es werden in Österreich keine Strafen gegen Mütter verhängt, die sich nicht an die für dieses Thema relevanten Gesetze halten. Auch wenn ein Vater einen Gerichtsprozess gewonnen hat, und ihm ein Besuchsrecht zugesprochen wurde, zieht es im Allgemeinen keine Konsequenzen nach sich, wenn sich die Mutter nicht an den Gerichtsbeschluss hält.
"Leute, die mit allen Mitteln um ihr Recht kämpfen, sind am falschen Platz", sagt dazu Michael Stormann, Leiter der Familienrechtsabteilung im Justizministerium.
Franz Mauthner, Richter am BG Floridsdorf lehnt Forderungen nach höheren Strafen und mehr Härte ab: "Diese Waffen schlagen ein, wo das Kind ist und wirken wenig“, meint er. (Quelle:die Presse)
Kommentar: Die Strafen schlagen nur deshalb dort ein, wo die Kinder sind, weil die Gerichte keine harten Strafen verhängen und das Recht des Kindes auf beide Elternteile nicht durchsetzen. Würden die Gerichte das Recht der Kinder auf beide Elternteile durchsetzen, könnten diese von beiden Elternteilen betreut werden. Somit würden die Strafen auch nicht dort einschlagen, wo sich das Kind befindet.
Wenn ein Vater sein Kind von einem „Besuch“ nicht pünktlich zurückbringt, würde selbstverständlich sofort die Polizei das Kind holen. Genau weil das so ist, bringen die Väter die Kinder pünktlich zurück. Wenn eine Mutter dem Kind jahrelang den Vater vorenthält und ihm damit unbestritten größten Schaden zufügt, passiert gar nichts. Begeht die selbe Mutter zb. eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto wird sie sehr wohl bestraft. In anderen Ländern führt die Verhinderung des Kontaktes zum anderen Elternteil zum Entzug der Obsorge.
Dieses diskriminierende Unrecht wird selbst dann angewendet, wenn die Eltern in vertauschten Rollen gelebt haben und der Vater bis zur Trennung die Hauptbezugsperson für das Kind war.
Die Lösung: Umsetzung der in der Verfassung garantierten Gleichbehandlung der Geschlechter. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, welcher hier eine Ungleichbehandlung rechtfertigen würde. Ganz im Gegenteil gibt es aus gutem Grund seit Jahren Bestrebungen in Richtung Männerkarenz, Papamonat etc. .Die damit erreichte Bindung der Väter zu den Kindern wird von der Fachwelt höchst positiv bewertet.
Nach der derzeitigen Rechtslage hat die Mutter praktisch immer die alleinige Obsorge bzw kann sie diese jederzeit erlangen. Damit hat sie auch 100% der Macht. Ein Mediationsversuch zwischen Gesprächspartnern mit einer Machtverteilung von 100 zu Null ist grundsätzlich zum Scheitern verurteilt da derjenige welcher die volle Macht hat nur mit ganz besonderer persönlicher Reife auf diese Macht verzichten wird, noch dazu wenn diese Macht massive finanzielle Vorteile bringt und den anderen in vollkommene Abhängigkeit.
Kommentar: Die Voraussetzung für das Recht unserer Kinder auf beide Eltern ist die vollkommene Gleichberechtigung beider Eltern. Dies sollte auch im Sinne der Gleichberechtigung der Geschlechter, welche zu Recht mit größtem Nachdruck gefordert wird, schon selbstverständlich sein. Der derzeitige Zustand ist schon aus diesem Grund nicht gesetzeskonform.
Was auf den ersten Blick wie ein „Menschenrecht“ aussieht, bedeutet nicht weniger als dass sie jederzeit ihren Kindern das Recht auf beide Eltern entziehen kann. Die Verantwortung der Elternschaft bedeutet grundsätzlich den Kindern das Recht auf beide Eltern zu garantieren, was für deren bestmögliche Entwicklung fundamentale Bedeutung hat. Dies entspricht auch der von Österreich NICHT umgesetzten UN-Kinderrechtskonvention. Das Recht der Kinder hat in diesem Fall eindeutig über den Interessen eines Elternteiles zu stehen. Andernfalls wäre elterliche Verantwortung nur ein leerer Begriff.
Allen ist noch der Fall in Erinnerung, in dem ein Türke mit einer Österreicherin ein Kind hatte, das er nach türkischem Recht völlig legal in die Türkei mitgenommen hatte. Ganz Österreich hat aufgeschrien bis in höchste politische Kreise....Bei vertauschten Geschlechterrollen fällt es offensichtlich leicht, dieses Recht des Kindes anzuerkennen, ganz zu schweigen vom persönlichen Leid des ausgegrenzten Elternteils. Unter demselben Aspekt ist auch der Film „Nicht ohne meine Tochter“ zu sehen.
Die Lösung: Will ein Elternteil wegziehen ist dies von der Zustimmung des anderen Elternteils abhängig. Wird diese Zustimmung nicht erlangt kann die Übersiedelung natürlich nicht verboten werden, muss aber den automatischen Verlust der als Standard einzuführenden gemeinsamen Obsorge bedeuten. Der wegziehende Elternteil wird damit geldunterhaltspflichtig. Dies ist in anderen Ländern bereits Standard.
Österreich gibt jährlich € 600.000- für Besuchcafes aus. Der Name Besuchscafe ist eine niederträchtige Verharmlosung für eine Einrichtung, die in den meisten Fällen dazu dient, Väter und Kinder endgültig zu brechen und zu zerstören.
Folgendes ist auf der Ministeriumsseite zu lesen:
„Wenn der mit der Obsorge betraute Elternteil ohne gerechtfertigten Grund den persönlichen Kontakt des Kindes mit dem anderen Elternteil verhindert oder aber vereitelt, haben die Gerichte die Möglichkeit, Besuchsbegleitung auf Antrag oder aber von Amts wegen anzuordnen. Für die Besuchsbegleitung ist aus rechtlicher Sicht eine neutrale dritte Person erforderlich, die über eine entsprechende fachliche Eignung verfügt und in deren Gegenwart das Besuchsrecht ausgeübt wird .... Diese Besuchsbegleitung steht allen Interessierten gegen einen Unkostenbeitrag von höchstens € 1,50 pro Besuchsbegleitung zur Verfügung."
Dieses Zitat ist ein Spiegel des Systems: Wenn sich der mit der Obsorge betraute Elternteil nicht an Gesetze hält, werden der andere Elternteil und die Kinder bestraft. Der Unkostenbeitrag von max. 1,5 Euro ist nach Erfahrungen unserer Vereinsmitglieder nicht richtig. Das Besuchscafe kostet demnach ca 40 Euro pro Stunde. Das bedeutet: Wenn der obsorgeberechtigte Elternteil den Kindern den Umgang mit dem anderen Elternteil verwehrt, kann sich dieser Stunden kaufen, in denen er unter größtmöglicher Demütigung seine Kinder in einer Art Gefängnis wie ein Schwerverbrecher vorgeführt bekommt.
Kommentar: Es mag Fälle geben, in denen der begleitete Besuch gerechtfertigt ist und in denen wir diese Einrichtung auch begrüßen. Aufs schärfste verurteilen wir aber die weit verbreitete Ansicht, dass dadurch ein ausreichender elterlicher Kontakt hergestellt werden kann.
Das Zitat der Anwältin einer Mutter (Dr. R.) während eines Unterhaltsprozesses macht den Missbrauch dieser Einrichtung deutlich: „Wenn wir nicht einen Rechtstitel auf ...Euro bekommen, dann gibt es eben wieder Besuchscafe“
Es ist einem liebevollen, engagierten, vorbildlichen Vater nicht möglich, die Obsorge für sein eigenes Kind zu erlangen. Mütter haben diese automatisch. Ein einseitiger Obsorgeantrag setzt in Österreich automatisch den Entzug der Obsorge beim anderen Elternteil voraus. Da dies nur in äußerst gravierenden Fällen zB. von Misshandlung und Verwahrlosung möglich ist, führt ein Obsorgeprozess notgedrungen zu Streitigkeiten welche das Verhältnis der Eltern und die Kinder belasten. Besteht die gemeinsame Obsorge, zB. nach einer Scheidung, kann sie dem Vater ohne Begründung durch die Mutter entzogen werden. Dies bedeutet, dass die gemeinsame Obsorge bei derzeitiger Rechtssprechung nicht einmal das Papier wert ist,auf dem sie gedruckt ist.
Kommentar: Eine automatische gemeinsame Obsorge und Doppelresidenz als Standard- wie in anderen Ländern selbstverständlich- trägt wesentlich dazu bei, Streitigkeiten und aufreibende Gerichtsprozesse zu verhindern.
Dies, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gibt und sich in der Praxis fast ausnahmslos zeigt, dass es NICHT dem Wohl des Kindes dient.
So bezahlt unser Frauenministerium mit Steuergeldern eine Kampagne (Kosten: inklusive EM-Kampagne fast 1 Million Euro, Quelle: parlamentarische Anfrage 3447/AB XXIII. GP ) gegen Väter. Doch was will man uns mitteilen? Dass alle Männer Gewalttäter sind, oder vielleicht dass der kleine Bub im Bild der Verbrecher von morgen ist? Oder geht es darum, Lobbying gegen Väter zu betreiben, die nicht mehr erklärbare Väterdiskriminierung hochzuhalten, oder will man einfach nur Verleumdung und Missbrauch der polizeilichen Wegweisung den Rücken stärken. Oder will man Tatsachen vertuschen, die nicht ins Bild passen: 46% der familiären Gewalttäter sind Frauen, in 55,7% der Fälle sind Buben die Opfer (*2). Bei 1030 familiären Kindestötungen, waren in 725 der Fälle Frauen die Täterinnen ( *3).
Studien belegen ganz klar:
Familiäre Gewalt geht in 53% der Fälle von Frauen aus ( *1),
Frauen setzen häufiger Gewalt ein als Männer ( *1).
Männern wird üblicherweise zugeschrieben, mit Gewalthandlungen begonnen zu haben. Dies bedeutet, dass Männer selbst dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie Opfer von Gewalthandlungen ihrer Frauen werden (*1).
Sexueller Missbrauch der Kinder erfolgt in 20-35% der Fälle durch Frauen(*4), nur diese werden nicht einmal strafrechtlich verfolgt.
In der feministischen Literatur, wird die Gewalt der Frauen gegen Männer genauso wie Gewalt von Frauen gegen Kinder ausgeblendet. Feministinnen versuchen gezielt, ihre Gewalt den Männern unterzuschieben, die Gesellschaft darauf zu trainieren, dass Gewalt männlich ist. Männer bekennen sich zu ihrer Gewalt, Frauen vertuschen ihre Gewalt. Tatsache ist, familiäre Gewalt ist nicht nur männlich, sie ist menschlich.
*1) Gewaltbericht 3 des Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
(Studien:Studie Stets und Straus (1990),Habermehl (1994), (Gemünden 1996) )
*2)Deutsche Kriminalitätsstatistik 1987-2007
*3)Kriminalpsychologe und Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden, Prof. Rudolf Egg
*4)Der Anteil weiblicher Täterinnen liegt bei 20 bis 35 Prozent. Insgesamt werden demnach bis zu 1,4 Millionen männliche Deutsche als Kinder von einer Frau sexuell missbraucht.
*7)Sextourismus, Vergewaltigung, Pädophelie durch Frauen
*8)Mythen und Fakten zur häuslichen Gewalt
Im Rosenkrieg werden vielfach ungerechtfertigte Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen Väter erhoben. Werden solche Fälle durch unseriöse Gutachter überprüft, können diese Anschuldigungen jahrelange Gefängnisstrafen oder den Verlust des Besuchsrechts für den Vater nach sich ziehen. Stellen sich derartige Anschuldigungen als unrichtig heraus, werden diese meist als Kavaliersdelikt abgetan und werden kaum geahndet. Obwohl sich die Anschuldigungen als haltlos herausgestellt haben, bleiben diese im Raum stehen und und bedeuten im restlichen Scheidungs/Obsorgeverfahren einen massiven Nachteil für den Vater. Wer absichtlich Unwahrheiten verbreitet, verursacht nicht nur erhebliche Kosten für den Steuerzahler, sie beschäftigt und bindet die Justitz. Dies führt dazu dass echte Missbrauchsfälle nicht entdeckt werden.Somit sind sie mitschuldige Komplizen von Kinderschändern, sind mitschuld am unendlichem Leiden durch echte Kinderschänder, als auch durch die Verleumdung gewaltsam erzwungene Trennung vom Vater sinnlos leiden.Solange derartige Verleumdungen keine harten Strafen nach sich ziehen, siegt das Faustrecht vor Gericht, werden viele Kinder sinnlos leiden, manches sogar nach unendlichen Qualen sterben.
Geschichte eines Vaters
Wie in den Medien kommuniziert, zahlt jeder zehnte Vater seinen Unterhalt nicht oder unpünktlich. Bei einer nicht so feministischen Darstellung wird man feststellen, dass 90% zahlen. Ergänzt diese Zahlen mit US Studien, die vermutlich auch bei uns zutreffen, wonach 50% der unterhaltspflichtigen Mütter keinen einzigen Cent zahlen, wird man(frau) feststellen, dass Väter besser sind als Ihr Ruf. Es gibt Väter, die werden auf Gehälter angespannt, die sie nicht einmal verdienen. Oder sie müssen einen Kredit bedienen, den die Familie zur Schaffung eines Eigenheims aufgenommen hat. Im Scheidungsverfahren bleiben die Mütter mit den Kindern in der Wohnung. Es wird bei der Unterhaltsfestlegung keine Rücksicht darauf genommen, dass der Vater einen Großteil seines Einkommens für die Rückzahlung der Kreditraten aufwenden muss, die Wohnung aber nicht verkaufen darf, solange die Mutter mit den Kindern darin wohnt. Wenn die Väter dann nicht zahlen können, weil sie dann nicht einmal das Geld verdienen, dass sie Unterhalt zahlen sollen, werden sie gepfändet. Väter werden auch unter das Existenzminimum gepfändet. Uns ist sogar ein Fall bekannt, der auf 5,10 Euro gepfändet wurde (siehe Bild). Wie soll so ein Vater noch überleben können? Er muss dann noch in der Zeitung lesen, wie böse die Männer sind, zahlen ihren Unterhalt nicht, der Staat muss einspringen. Man muss sie pfänden um an das Geld zu kommen....
Gebt uns Vätern endlich die gesetzlichen Möglichkeiten, in Würde für unsere Kinder zu sorgen. Warum werden Väter auf Gehälter angespannt, warum dürfen sie nicht den Beruf ausüben, der ihnen Spass macht. Warum genügt es nicht, wenn Väter mit ihrem Einkommen einen Unterhalt leisten, der dem Regelbedarf des Kindes entspricht.
Beim derzeitigen, realitätsfremden Unterhaltsmodell wird davon ausgegangen, dass nur ein Elternteil die Kinder betreut. Nur gibt es bereits heute viele Trennungsfamilien, die ihre Kinder zu annähernd gleichen Teilen betreuen. Wo ein Elternteil den vollen Unterhalt erhält und der andere die volle finanzielle Last tragen muss, obwohl beide die gleiche Leistung erbringen. Zwar ist dem unterhaltspflichtigen Elternteil eine lächerliche Unterhaltsreduktion von 10% pro über das durchschnittliche Besuchsrecht hinausgehenden Wochenbetreuungstag zu gewähren, nur wollen viele Gerichte nichts von dieser Reduktion wissen.
Hierzu ein kleines Rechenbeispiel:
Ein durchschnittliche Österreichische Ehe dauert 7 Jahre, daraus entspringen zwei Kinder. Unter dieser Annahme sind die Kinder bei der Trennung 5 und 6 Jahr alt.
Sollte der Vater auf dieses Ungleichgewicht hinweisen und eine Unterhaltsreduktion fordern, reduziert die Mutter in der Praxis einfach den Umgang der Kinder mit dem Vater oder droht dies zumindest an.
Jahr | Netto mit 3% Inflationsanpassung pro Jahr | Jahreszwölftel € | Unterhalt/ Monat € | Unterhalt/ Jahr € | Prozentsatz | Familienbeihilfe / Monat € | Familienbeihilfe / Jahr € | Fahrtkosten bei 15 km € | Monatsbudget Vater € | Monatsbudget Mutter € |
5/6 | 1500,00 | 1750,00 | 525,00 | 6300,00 | 30 | 225,4 | 2704,8 | 1309,39 | 1115,88 | 2500,4 |
6/7 | 1545,00 | 1802,50 | 576,80 | 6921,60 | 32 | 225,4 | 2704,8 | 1309,39 | 1116,58 | 2604,7 |
7/8 | 1591,35 | 1856,58 | 594,10 | 7129,25 | 32 | 225,4 | 2704,8 | 1309,39 | 1153,36 | 2676,08 |
8/9 | 1639,09 | 1912,27 | 611,93 | 7343,13 | 32 | 225,4 | 2704,8 | 1309,39 | 1191,23 | 2749,6 |
9/10 | 1688,26 | 1969,64 | 630,28 | 7563,42 | 32 | 225,4 | 2704,8 | 1309,39 | 1230,24 | 2825,33 |
10/11 | 1738,91 | 2028,73 | 770,92 | 9251,01 | 38 | 243,6 | 2923,2 | 1309,39 | 1148,7 | 3043,25 |
11/12 | 1791,08 | 2089,59 | 794,04 | 9528,54 | 38 | 261,8 | 3141,6 | 1309,39 | 1186,43 | 3145,44 |
12/13 | 1844,81 | 2152,28 | 817,87 | 9814,39 | 38 | 261,8 | 3141,6 | 1309,39 | 1225,3 | 3231,95 |
13/14 | 1900,16 | 2216,85 | 842,40 | 10108,83 | 38 | 261,8 | 3141,6 | 1309,39 | 1265,33 | 3321,05 |
14/15 | 1957,16 | 2283,35 | 867,67 | 10412,09 | 38 | 261,8 | 3141,6 | 1309,39 | 1306,56 | 3412,83 |
15/16 | 2015,87 | 2351,85 | 893,70 | 10724,45 | 38 | 261,8 | 3141,6 | 1309,39 | 1349,03 | 3507,36 |
16/17 | 2076,35 | 2422,41 | 920,52 | 11046,19 | 38 | 261,8 | 3141,6 | 1309,39 | 1392,78 | 3604,72 |
17/ | 2138,64 | 2495,08 | 948,13 | 11377,57 | 38 | 261,8 | 3141,6 | 1309,39 | 1437,83 | 3705,01 |
Gesamt: | 117520,46 | 38438,4 | 17022,1 | |||||||
Mutter bekommt | 155958,86 € | |||||||||
Vater zahlt | 134542,55 € |
Die Lösung: Gemeinsame Obsorge und Doppelresidenz als Standard. Aufteilung der Familienbeihilfe. Berechnung eines gegenseitigen Geldunterhalts aufgrund des tatsächlichen Einkommens.
Viele Väter verlieren nach einer Trennung den Zugang zu ihren Kindern und werden mit Unterhaltsforderungen konfrontiert, die ein Weiterleben in Würde unmöglich machen. Jährlich entschliessen sich 1125 Männer in Österreich für den Freitod.
Nach Jahrzehnten der Diskriminierung und Erniedrigung der Väter wurde erstmals in der Geschichte Österreichs ein Männerbericht erstellt. Dieser zeigt eine klare, teilweise skandalöse Benachteiligung von Männern bzw. Vätern auf. Allen hat dieser Bericht nicht gefallen, die grüne Nationalrätin Sabine Mandak kritisierte, dass es den Bericht überhaupt gibt. Tut es weh wenn man (frau) der Wahrheit ins Auge sehen muss, oder ist es einfach nur unpopulär, über Männer- und Väterprobleme zu reden?